Die Schweiz: kein Paradies für Zigarettenschmuggler
Bern (ots)
Der physische Zigarettenschmuggel ist in der Schweiz nur eine Randerscheinung. Zudem kooperiert der Schweizer Zoll mit der EU und den Nachbarländern, um dem organisierten Schmuggel Paroli zu bieten. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Dringliche Einfache Anfrage von Nationalrätin Ruth Genner (Grüne/ZH).
Ruth Genner hatte in ihrer Dringlichen Anfrage Auskunft über den Zigarettenschmuggel in der Schweiz und dessen Bekämpfung verlangt, sowie über den Stand der internationalen Zusammenarbeit.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass die Schweiz mit niedrigeren Steuern als die EU und einem relativ kleinen Markt mit lediglich 7 Mio. Einwohnern für den physischen, organisierten Zigarettenschmuggel geringen Anreiz biete. Dies habe zur Folge, dass dieser in unserem Land praktisch inexistent sei. Bekannt seien lediglich einige vom Schweizer Zoll aufgedeckte Fälle, bei denen indessen tatsächlich EU-Steuerinteressen verletzt worden seien.
Im Rahmen risikogerechter Kontrollen, d.h. mit gezielten Stichproben im Waren- und Reiseverkehr versuche der Zoll auch künftig, Unregelmässigkeiten zu begegnen. Da gegenwärtig ein lediglich unbedeutender Zigarettenschmuggel (wohl primär im Reiseverkehr) zum Nachteil der Schweiz bestehe, ergreife die Schweiz auch keine spezifischen, auf diese Schmuggelart fokussierte Massnahmen.
Schon bisher: weit gehende internationale Zusammenarbeit
Seit den 90er Jahren kooperiert die Schweiz mit der EU im Rahmen der Amtshilfe in Zollangelegenheiten, die auch die Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Schmuggeltätigkeit zu Ungunsten der EU umfasst. So funktioniert seither ein elektronisches Meldesystem mit der EU über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Zigarettensendungen. Dies ermöglicht es den Nachbarstaaten und der EU-Kommission jederzeit, den Weg von Sendungen zu verfolgen und bei allfälligen Widerhandlungen einzuschreiten.
Falls der Schmuggel von der Schweiz aus organisiert wird, leistet die Schweiz auf Gesuch hin Rechtshilfe gegenüber der EU. Der dafür erforderliche Tatbestand des Abgabebetrugs ist beim organisierten Zigarettenschmuggel meist gegeben.
Bilaterale Verhandlungsrunde
In der neuen Verhandlungsrunde EU-Schweiz über die Betrugsbekämpfung hat die Schweiz stets betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe für Schmuggel und Betrügereien zu sein. In diesem Sinne hat sie im Interesse einer rascheren und wirksameren Betrugsbekämpfung der EU konkrete Vorschläge gemacht, die weit über den Zigarettenschmuggel hinausgegangen wären und alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst hätten. Weil jedoch die EU auf ihrer Forderung zur vollständigen Übernahme des EU-Rechtsbestands (»Acquis communautaire») weitgehend beharrte, sind die Verhandlungen zur Zeit nicht weiter gekommen.
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