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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG kontert

Bern (ots)

Im Strassentransport gilt die Arbeits- und
Ruhezeitverordnung ARV. Die Bestimmungen sind klar geregelt und
vollziehbar. Die GBI ist deshalb kein geeigneter Parner für die
ASTAG, weil sie nicht die Fahrer vertritt. Die Fahrer sind bei Les
Routiers Suisses und diese wollen keinen GAV, im übrigen ohne jeden
Druck durch die ASTAG. Einer Umfrage der Rourtiers zufolge sind die
Löhne angemessen hoch. Für einen GAV gibt es keinen Bedarf.

Kontakt:

Beat Keiser
ASTAG Kommunikation
Tel. +41/31/370'85'70
Mobile: +41/79/653'89'35

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