ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG kontert
Bern (ots)
Im Strassentransport gilt die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV. Die Bestimmungen sind klar geregelt und vollziehbar. Die GBI ist deshalb kein geeigneter Parner für die ASTAG, weil sie nicht die Fahrer vertritt. Die Fahrer sind bei Les Routiers Suisses und diese wollen keinen GAV, im übrigen ohne jeden Druck durch die ASTAG. Einer Umfrage der Rourtiers zufolge sind die Löhne angemessen hoch. Für einen GAV gibt es keinen Bedarf.
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Beat Keiser
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