ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG: Verkehrsverlagerung: Geltendes Recht anwenden
Bern (ots)
Der schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG stellt zunächst fest, dass sich das verfassungsmässige Gebot der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene einzig auf den alpenquerenden, grenzüberschreitenden Gütertransport bezieht. Für die übrigen Transporte gilt die freie Wahl des Verkehrsmittels. Wie wollte man denn auch beispielsweise Milchsammelfuhren, Kehrichtentsorgung, Heizöllieferung, den gesamten Verteilerverkehr und überhaupt Transporte ohne Bahnanschluss auf die Schiene bringen...
Die Tatsache, dass im Jahr 2003 mehr Lastwagen die Schweizer Alpen durchquerten, ist nach Einschätzung der ASTAG darauf zurückzuführen, dass in den beiden vorangegangenen Jahren ausserordentliche Verhältnisse herrschten. Ende 2001 stand die Gotthard-Route nach dem Unfall vom 24. September nicht mehr zur Verfügung, und im 2002 hielt das untaugliche Dosiersystem mit Einbahnverkehr im Gotthardtunnel für Lastwagen den Verkehr ab.
Mit Nachdruck weist die ASTAG darauf hin, dass endlich Ausstellplätze entlang dieser Achse geschaffen werden, eine Forderung, deren Berechtigung niemand bestreitet und die auch das Bundesamt für Raumplanung im Anschluss an die Diskussionen über ein allfälliges Reservationssystem bestätigt hat. Genügend Ausstellplätze müssen schon deshalb vorhanden sein, weil die Fahrer ihre Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten und das Nachtfahrverbot einzuhalten haben.
Der Vorschlag des Vereins Alpen-Initiative, eine Transitbörse einzurichten, kann nicht weiterverfolgt werden, da er dem Landverkehrsabkommen, das heisst geltendem Völkervertragsrecht, widerspricht. Er würde überdies eine schweizerische Insellösung darstellen. Die Idee, älteren Camions die Durchfahrt zu verbieten, geht ins Leere. Gerade im internationalen Verkehr mit hohen Kilometerleistungen werden zunehmend moderne Fahrzeuge eingesetzt. Der Vorwurf der alten "Dreckschleudern" aus dem Osten ist zum Vorurteil geworden, das nicht der Realität entspricht. Ein Fahrverbot für ältere Lastwagen, die ohnehin durch die beschränkte Lebensdauer verschwinden, würde also vor allem ein paar vereinzelte Schweizer Unternehmen treffen und ist klar unverhältnismässig.
Zur verfassungsmässig vorgeschriebenen Verkehrsverlagerung empfiehlt die ASTAG, die Möglichkeiten des kombinierten Verkehrs zu nutzen. Der Transport mit Containern und Wechselpritschen oder der Bahnverlad von Sattelanhängern kann eine wertvolle Alternative zum reinen Strassentransport sein, da er die knapp bemessene Strasseninfrastruktur entlastet. Voraussetzung für diese Beförderungsart sind entsprechende logistische Konzepte, wie sie etliche Transportunternehmer und Mitglieder der ASTAG gemeinsam mit den Bahnverwaltungen entwickelt haben und betreiben. Die rollende Landstrasse, bei der ganze Lastzüge auf Bahnwagen verladen werden, ist eher als Notlösung zu betrachten oder als Alternative zum Nachtfahrverbot für den Strassengüterverkehr. Es macht unter normalen Umständen ökologisch keinen Sinn, einen dermassen grossen Anteil an Tara zu transportieren.
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