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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG: Verkehrsverlagerung: Geltendes Recht anwenden

Bern (ots)

Der schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG stellt
zunächst fest, dass sich das verfassungsmässige Gebot der
Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene einzig auf den
alpenquerenden, grenzüberschreitenden Gütertransport bezieht. Für die
übrigen Transporte gilt die freie Wahl des Verkehrsmittels. Wie
wollte man denn auch beispielsweise Milchsammelfuhren,
Kehrichtentsorgung, Heizöllieferung, den gesamten Verteilerverkehr
und überhaupt Transporte ohne Bahnanschluss auf die Schiene
bringen...
Die Tatsache, dass im Jahr 2003 mehr Lastwagen die Schweizer Alpen
durchquerten, ist nach Einschätzung der ASTAG darauf zurückzuführen,
dass in den beiden vorangegangenen Jahren ausserordentliche
Verhältnisse herrschten. Ende 2001 stand die Gotthard-Route nach dem
Unfall vom 24. September nicht mehr zur Verfügung, und im 2002 hielt
das untaugliche Dosiersystem mit Einbahnverkehr im Gotthardtunnel für
Lastwagen den Verkehr ab.
Mit Nachdruck weist die ASTAG darauf hin, dass endlich
Ausstellplätze entlang dieser Achse geschaffen werden, eine
Forderung, deren Berechtigung niemand bestreitet und die auch das
Bundesamt für Raumplanung im Anschluss an die Diskussionen über ein
allfälliges Reservationssystem bestätigt hat. Genügend Ausstellplätze
müssen schon deshalb vorhanden sein, weil die Fahrer ihre Arbeits-,
Lenk- und Ruhezeiten und das Nachtfahrverbot einzuhalten haben.
Der Vorschlag des Vereins Alpen-Initiative, eine Transitbörse
einzurichten, kann nicht weiterverfolgt werden, da er dem
Landverkehrsabkommen, das heisst geltendem Völkervertragsrecht,
widerspricht. Er würde überdies eine schweizerische Insellösung
darstellen. Die Idee, älteren Camions die Durchfahrt zu verbieten,
geht ins Leere. Gerade im internationalen Verkehr mit hohen
Kilometerleistungen werden zunehmend moderne Fahrzeuge eingesetzt.
Der Vorwurf der alten "Dreckschleudern" aus dem Osten ist zum
Vorurteil geworden, das nicht der Realität entspricht. Ein Fahrverbot
für ältere Lastwagen, die ohnehin durch die beschränkte Lebensdauer
verschwinden, würde also vor allem ein paar vereinzelte Schweizer
Unternehmen treffen und ist klar unverhältnismässig.
Zur verfassungsmässig vorgeschriebenen Verkehrsverlagerung
empfiehlt die ASTAG, die Möglichkeiten des kombinierten Verkehrs zu
nutzen. Der Transport mit Containern und Wechselpritschen oder der
Bahnverlad von Sattelanhängern kann eine wertvolle Alternative zum
reinen Strassentransport sein, da er die knapp bemessene
Strasseninfrastruktur entlastet. Voraussetzung für diese
Beförderungsart sind entsprechende logistische Konzepte, wie sie
etliche Transportunternehmer und Mitglieder der ASTAG gemeinsam mit
den Bahnverwaltungen entwickelt haben und betreiben. Die rollende
Landstrasse, bei der ganze Lastzüge auf Bahnwagen verladen werden,
ist eher als Notlösung zu betrachten oder als Alternative zum
Nachtfahrverbot für den Strassengüterverkehr. Es macht unter normalen
Umständen ökologisch keinen Sinn, einen dermassen grossen Anteil an
Tara zu transportieren.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Beat Keiser
Mediensprecher
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel. +41/31/370'85'70
Mobile: +41/79/653'89'35

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