ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG: Alpentransitbörse: Erneute Penalisierung des Binnenverkehrs!
Bern (ots)
Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG spricht sich gegen eine Alpentransitbörse und damit gegen neue Zwangsmassnahmen für den Strassentransport aus. Die angestrebte Kontingentierung würde einmal mehr in erster Linie den schweizerischen Binnenverkehr treffen, indem der Nahverkehr überproportional verteuert würde. Dagegen würde sich die Massnahme für den ausländischen Transitverkehr, der gemäss Alpenschutzartikel auf die Schiene verlagert werden muss, kaum auswirken. Dies vor allem auch unter dem Aspekt, dass der internationale Transitgüterverkehr zusätzlich noch mit Bahn-Subventionen (RoLa) unterstützt werden soll. Eine Sonderregelung für schweizerische Binnentransporte wird dagegen die EU kaum akzeptieren. Letztlich zahlt damit die schweizerische Bevölkerung doppelt die Zeche, indem dem Transitgüterverkehr die Durchreise (per Bahn) mit Steuergeldern finanziert wird.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG weist darauf hin, dass eine Alpentransitbörse den schweizerischen Binnenverkehr gegenüber dem Transitverkehr ein weiteres Mal diskriminieren würde. Dies würde auch die wirtschaftliche Anbindung der Südschweiz gefährden. Es ist nicht dasselbe, ob man zwei Mal in der Woche eine Fahrt ersteigern muss oder vier Mal pro Tag. Sollte eine Alpentransitbörse tatsächlich eingeführt oder ernsthaft geprüft werden, wäre mit der EU vorgängig und zwingend eine Sonderregelung für den Binnenverkehr auszuhandeln.
Im Übrigen macht die ASTAG ein grosses Fragezeichen, was die Praxistauglichkeit einer Alpentransitbörse betrifft. Der Verband erinnert an die zeitweise chaotischen Zustände, die das Stau-System an den Alpenübergängen (insbesondere am Gotthard) in regelmässigen Abständen verursacht.
Verkehrspolitik oder Europapolitik gescheitert?
Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass eine Alpentransitbörse mit der EU zu verhandeln wäre. Nach wie vor gilt das Landverkehrsabkommen, das kein solches Instrument vorsieht. Es garantiert vielmehr die freie Wahl des Verkehrsmittels. Gerade hier liegt eine gravierende Krux der schweizerischen Verkehrspolitik: Die Bundesverfassung mit dem Alpenschutzartikel und das Landverkehrsabkommen widersprechen sich fundamental. Dabei sind beide Regelwerke geltendes Recht.
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