ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
LSVA-Erhöhung: Schon Erhöhung im 2005 war widerrechtlich!
Bern (ots)
Bereits die LSVA-Erhöhung im Jahr 2005 war widerrechtlich. Dies zeigt ein Gutachten der Firma progtrans, das für den Strassenschwerverkehr einen Kostendeckungsgrad von über 100 Prozent schon per 2005 ergeben hat. Verfassung und Gesetz schreiben jedoch vor, dass die LSVA nicht über die volle Kostendeckung hinaus erhoben werden darf. Die ASTAG empfiehlt deshalb ihren Mitgliedern, auch die nächsten Rechnungen anzufechten. Bis anhin sind bei der Oberzolldirektion gegen 4'500 Einsprachen eingegangen.
Der Entscheid des Bundesrates, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2008 schon zum zweiten Mal massiv zu erhöhen, ist nicht rechtskonform. So zeigt eine wissenschaftliche Studie, die die ASTAG bei der Basler ProgTrans AG hat anfertigen lassen, dass der Kostendeckungsgrad des Nutzfahrzeugverkehrs bereits 2005 bei 101,2 Prozent lag und mittlerweile auf 105,0 Prozent angestiegen ist. Im kommenden Jahr würde er gar auf über 108 Prozent steigen. Somit deckt der Strassentransport sowohl seine Wegekosten als auch die externen Kosten vollständig. Gemäss Artikel 85 der Bundesverfassung sowie Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes darf die LSVA jedoch nicht höher sein als der Schwerverkehr noch Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. Mit anderen Worten: Da schon seit 2005 alle Kosten gedeckt sind, hätte die LSVA nicht nochmals angehoben werden dürfen.
Weiterhin Empfehlung zu monatlichen Einsprachen
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Studie der ProgTrans keine neuen Berechnungsmethoden verwendete, sondern lediglich die offiziellen Zahlen des Bundes der Transportkostenrechnung (TRAKOS) in die Gegenwart fortschrieb. Sogar ohne Zahlenspielereien und Grundlagenkritik deckt der Schwerverkehr alle Kosten! Wird zusätzlich noch die Methodik von TRAKOS hinterfragt und an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, resultiert sogar ein noch höherer Kostendeckungsgrad! Die ASTAG empfiehlt ihren Mitgliedern deshalb, auch die kommenden Abrechnungen jeden Monat anzufechten. Bis anhin sind bei der Oberzolldirektion gegen 4'500 Einsprachen eingegangen.
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