ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
OZD lehnt LSVA-Einsprache ab - ASTAG zieht Entscheid weiter ans Bundesverwaltungsgericht
Bern (ots)
Die Oberzolldirektion hat die Einsprache des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG gegen die LSVA-Erhöhung erwartungsgemäss abgelehnt. Sie begründet ihren Entscheid unter anderem damit, dass sie als eine dem Bundesrat unterstellte Amtsstelle an dessen Beschlüsse gebunden ist. Die ASTAG wird den Entscheid innert 30 Tagen mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Mit Schreiben vom 26. Juni 2008 hat die Oberzolldirektion (OZD) dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG ihren Einspracheentscheid zur LSVA-Erhöhung zugestellt. Die OZD lehnt die Einsprache der ASTAG erwartungsgemäss ab. Die OZD sei, so hält sie in den rechtlichen Erwägungen fest, "als eine dem Finanzdepartement und somit auch dem Bundesrat unterstehende Amtsstelle an die Beschlüsse des Bundesrates gebunden."
Frage der Kostendeckung offen
Die ASTAG hatte in ihrer Einsprache unter anderem gerügt, dass der Schwerverkehr seine Kosten bereits seit der Verdoppelung der LSVA anfangs 2005 zu über 100 Prozent decke. Materiell geht die OZD im Gegensatz dazu davon aus, dass der Schwerverkehr auch im kommenden Jahr in seiner Gesamtheit noch 19 Millionen Franken zu wenig bezahle. Sie stützt sich dabei ausschliesslich auf ein Gutachten des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Dieses hatte im Gegensatz zu ursprünglichen Berechnungen des Bundes aus dem Jahr 2003 die Klimakosten bewusst höher bewertet und damit eine Unterdeckung erreicht. Dagegen hat das von der Firma Progtrans verfasste Gutachten, welches die Bundeszahlen aus dem Jahre 2003 ins Jahre 2008 und 2009 weiterführt, für den Schwerverkehr eine Kostendeckung von 105 respektive 108 Prozent ergeben. Ob die Berechnungsgrundlagen nach Entscheiden des Bundesrates angepasst werden können, damit die erwünschten Resultate erzielt werden, oder nicht, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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