ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG reicht neue Einsprache gegen LSVA-Erhöhung ein
Bern (ots)
Seit anfangs 2009 gelten für Nutzfahrzeuge der EURO-Norm 3 nochmals höhere LSVA-Tarife. Die Ertragsobergrenze wird damit zusätzlich überschritten, d.h. der Bund nimmt mehr Geld aus der LSVA ein, als der Schwerverkehr Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. Gemäss Bundesverfassung und Gesetz ist dies rechtlich nicht zulässig. In Ergänzung zu den bisherigen Beschwerden reicht der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG jetzt deshalb auch eine Einsprache gegen die Abklassierung der EURO-Norm 3 ein.
Per 1. Januar 2009 sind die Tarife der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für einen beträchtlichen Teil der Schweizer Fuhrparks nochmals massiv angestiegen. Betroffen sind Nutzfahrzeuge der Emissionsklasse EURO-Norm 3, für die neu 2.66 anstatt wie bisher 2.26 Rappen pro Tonnenkilometer bezahlt werden muss - eine Steigerung von sage und schreibe 17.7 Prozent! Begründet wird diese sogenannte Abklassierung von der besten in die mittlere LSVA-Abgabekategorie vom Bundesrat mit Argument, dass die EURO-Norm 3 zu wenig umweltfreundlich sei. Angesichts der Tatsache, dass solche Fahrzeuge kaum älter als 5 Jahre sind und dem neuesten Stand der Technik entsprechen, geht es in Tat und Wahrheit jedoch primär ums Geld! Einmal mehr soll die Bundeskasse durch eine fiskalische Schikanierung des Strassenverkehrs gefüllt werden. Unterstützt wurde dieses Vorgehen von den Kantonen, die so jährlich knapp 15 Millionen Franken Mehreinnahmen aus den Kantonsanteilen an der LSVA generieren.
Rechtswidrigkeit durch Abklassierung noch erhöht
Mit den Mehreinnahmen, die durch die Abklassierung anfallen, steigt allerdings auch der Kostendeckungsgrad des Strassentransports nochmals an. Schon 2008, zum Zeitpunkt der letzten LSVA-Erhöhung, deckte der Schwerverkehr alle seine Infrastruktur- und externen Kosten zu mehr als 100 Prozent. Mittlerweile liegt der Wert - wohlgemerkt auf Basis von offiziellen Zahlen des Bundes - sogar bei 108 Prozent. Laut Bundesverfassung und Gesetz dürfen die LSVA-Erträge jedoch nicht höher sein, als der Schwerverkehr Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. Sowohl die LSVA-Erhöhung 2008 wie auch die neueste Abklassierung der EURO-Norm 3 verstossen somit gegen geltendes Recht!
Die bisherigen Einsprachen der ASTAG bezogen sich formell nur auf die per 1. Januar 2008 in Kraft getretene Tariferhöhung, nicht jedoch auf die Abklassierung. Der Grund ist, dass die Behördenentscheide nach Schweizer Recht nur im konkreten Anwendungsfall angefochten werden können; eine Einsprache und anschliessende Beschwerde ist erst möglich, wenn die Abklassierung tatsächlich stattgefunden hat und die ersten LSVA-Verfügungen und Rechnungen ins Hause der Betroffenen flattern. Dies ist dieser Tage der Fall.
Da die Rechtswidrigkeit jetzt jedoch noch eklatanter ist, wird die ASTAG auch gegen die Abklassierung vor Bundesverwaltungsgericht rechtlich vorgehen. Konkret wird die bereits heute monatlich von rund 4'500 betroffenen Unternehmen eingereichte Einsprache angepasst, damit auch der neuste Streich der Bundesbehörden angefochten werden kann.
Abgabenerhöhung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Die nun greifende Erhöhung von 17,7 Prozent für den Grossteil der Schweizer Lastwagen ist umso widersinniger, als dass die Wirtschaft mittlerweile offensichtlich von der Finanzwelt in eine grössere Rezession gerissen worden ist. Dies verdeutlichen auch die Zahlen aus dem Strassentransportgewerbe: So hat der Lastwagenbestand in der Schweiz alleine im Februar 2009 gegenüber 2008 um gesamthaft 5 % von 44'185 auf 42'051 abgenommen. Und die Inverkehrsetzung neuer Transportfahrzeugen hat um gesamthaft 24.3 % abgenommen. Es mutet ziemlich schizophren an, wenn die Bundesbehörden in einer rezessiven Phase einerseits die Bankenwelt mit Milliardenbeträgen unterstützen, andererseits das Transportgewerbe und damit die Realwirtschaft mit höheren Abgaben belasten.
Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Tel. 031 370 85 24