ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
LSVA-Urteil: Geld her - Krise hin oder her
Bern (ots)
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt die Entscheidung des Bundesrats, im Rechtsstreit um die LSVA-Erhöhung 2008 ans Bundesgericht zu gelangen, zur Kenntnis. In Anbetracht der glasklaren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und dem auch für das Transportgewerbe äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist der Bundesratsentscheid unverständlich. Das Transportgewerbe soll weiter unbegrenzt abgezockt werden. Mit seiner Trotzreaktion auf den Bundesverwaltungsentscheid hat Bundesrat Moritz Leuenberger zudem ein eher seltsames Verständnis von Demokratie an den Tag gelegt. Abgesehen von den aufwendigen Einsprachen, die jetzt weiterhin jeden Monat notwendig sind, lässt der Bundesrat das Transportgewerbe mitten in der Wirtschaftskrise einmal mehr im Regen stehen. Die ASTAG prüft nun, wie man auf den Schritt des Bundesrates reagieren wird.
Das weitere Vorgehen des Bundesrats in der rechtlichen Auseinandersetzung um die letzte Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008 ist für Tausende von Schweizer Transportunternehmer der ASTAG ein Schlag ins Gesicht. Der Entscheid, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Bundesgericht in Lausanne anzufechten, ist in Anbetracht des klaren Richterentscheides und der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation unbegreiflich. Offenbar geht es dem Bundesrat darum, den Schweizer Strassentransport , der notabene über 90 Prozent des Binnengütertransportes und damit die Versorgung in der Schweiz sicherstellt, gegen allen politischen und rechtlichen Widerstand fiskalisch auszubeuten: «So uneinsichtig der Bundesrat sich bisher verhielt, so trotzig klammert er sich nun an den letzten Strohhalm», hält Nationalrat Adrian Amstutz, Zentralpräsident der ASTAG fest. Andere Wirtschaftszweige erhalten öffentliche Gelder in Milliardenhöhe, der Strassengüterverkehr hingegen wird systematisch ausgeblutet. Adrian Amstutz: «Das Volk hat der LSVA zugestimmt, aber das Volk hat dem Bundesrat keinen Freipass zur grenzenlosen Abzockerei ausgestellt.»
Fragwürdige Reaktion
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil festgehalten, dass für eine weitere Erhöhung der LSVA absolut keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Es ist deshalb skandalös genug, dass die ASTAG schon bisher einen enormen administrativen, wissenschaftlichen und finanziellen Aufwand treiben musste. «Der Gipfel der Frechheit», so Adrian Amstutz, ist jedoch die Reaktion von Verkehrsminister Moritz Leuenberger, der das Urteil eines angeblich «niederen weltlichen Gerichts» als «demokratisch fragwürdig» bezeichnete. Nicht nur zeugt die Reaktion von schlechtem Stil; vielmehr hat Moritz Leuenberger als Jurist offensichtlich auch kein Verständnis für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat.
Selbst der Bundesverwaltungsrichter, wohlgemerkt ein Parteikollege des Verkehrsministers, tönte im Urteil an, dass die Bundesbehörden sogar vor Mauscheleien nicht zurückschreckten. Mitten im laufenden Verfahren änderten sie die Spielregeln und integrierten neu erfundene Kosten in die Berechnungen. «Demokratisch fragwürdig ist daher nicht das Urteil, sondern vorab die Reaktion des Bundesrats, der damit wiederum Druck auf die Transportunternehmer ausübt - und dies in einer wirtschaftlich äusserst schwierigen Zeit», betont Adrian Amstutz.
Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet der Entscheid des Bundesrats, dass sie nun weiterhin in staatlich verursachter Unsicherheit arbeiten und monatlich alle LSVA-Rechnungen mit einer Einsprache anfechten müssen. Die ASTAG prüft jetzt, welche weiteren Massnahmen eingeleitet werden müssen. Die Gremien der ASTAG werden sich noch im November zu einer Aussprache treffen.
Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
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