SAH zum Menschenrechtsbericht an den Europarat, 8. Juni 2005: Grund- und Menschenrechte in der Schweiz wahren
Zürich (ots)
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Alvaro Gil-Robles, stellt der Schweiz im heute am 8. Juni in Strassbourg veröffentlichten Bericht zwar ein gutes Zeugnis aus - Anlass zu eindeutiger und aus Sicht des SAH berechtigter Kritik gibt aber die Schweizer Asylpolitik. Der Menschrechtsbericht weist auf die zunehmende Aushöhlung von Grundrechten für ausländische Personen in der Schweiz hin - seien dies Asylsuchende, Sans-Papiers oder Menschen mit geregeltem Aufenthaltsstatus. "Die Schweiz muss Acht geben, nicht in eine repressive und unreflektierte Politik zu verfallen. Deshalb sollen Asylsuchende ein Recht auf ein Verfahren haben, das diesen Namen auch verdient", sagte Gil-Robles schon im Mai am Europatag der Uni Freiburg.
Das SAH stellt fest, dass die Schweizer Migrationspolitik seit den sechziger Jahren von Fremdenfeindlichkeit beeinflusst wird. Heute setzt vor allem die SVP auf antiausländische und rassistische Angst-Kampagnen, um sich zu profilieren. Bundes-, National- und Ständerat dürfen vor diesem Populismus nicht weiter kapitulieren. Migrationspolitik sowie die Debatten über Ausländer- und Asylgesetz brauchen Sachlichkeit und menschliche Lösungen.
Darum appelliert das Schweizerische Arbeiterhilfswerk an den Nationalrat in der Herbst-Session 2005, das Asylrecht nicht weiter zu verschärfen. Es verletzt die Grund- und Menschenrechte in der Schweiz in einem nie gekannten Masse.
Das SAH zur Asylrevision: Nein zur Verletzung der internationalen Menschenrechte und der Schweizer Verfassung
Die aktuelle Asylrevision schafft noch mehr Sans-Papiers, verschlechtert die Lebens-bedingungen von Flüchtlingen und beraubt sie ihrer Rechte und Menschenwürde. Schon heute sind Tausende Flüchtlinge, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, ohne Obdach, ohne Gesundheitsversorgung und ohne Nothilfe. Verschiedene vom Ständerat im März 2005 bereits abgesegnete Gesetzesänderungen widersprechen der Schweizer Verfassung, den Menschenrechten und der Genfer Flüchtlingskonvention. Grundrechte müssen auch in unserem Land für alle Menschen jeglicher Herkunft und unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Wer diese unteilbaren Grundrechte einschränkt, gefährdet die Grundfesten unserer Gesellschaft und des Rechtsstaates. Dies unterminiert auch die Rechtssicherheit und Freiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Ausdehnung Sozialhilfestopp
Seit April 2004 gibt es den Sozialhilfeentzug für Flüchtlinge mit Nichteintretensentscheid (NEE). Schweizweit berichten Regierungsräte und Stadträte von mehr Schwarzarbeit, Obdachlosigkeit, Abdrängung in den illegalen Aufenthalt. Frauen droht Ausbeutung, und Kinder wachsen unter menschenunwürdigen Bedingungen auf. Mit der Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden - auch auf solche, die ohne eigenes Verschulden nicht ausreisen können - wird Migration nicht verhindert, aber das Leid der Menschen und die Kosten für die Gesellschaft grösser. Es ist intelligenter, abgewiesene Asylsuchende in ein funktionierendes Asylsystem einzubinden statt sie auszuschliessen. So sind sie von staatlichen Stellen erreichbar, und es besteht die Chance, sie zur Ausreise zu bewegen oder in der Schweiz zu integrieren.
Verweigerung der Nothilfe
Am 18. März 2005 entschied das Bundesgericht, dass Kantone auf jeden Fall zur Leistung von Nothilfe verpflichtet sind. Dazu gehören Ernährung, Unterkunft, Bekleidung sowie die medizinische Versorgung für Notleidende. Somit ist klar, dass die Asylverschärfungen des Ständerat vom März 2005 verfassungswidrig sind. Ungehorsam gegenüber dem Staat - zum Beispiel mangelnde Kooperation in einem Asylverfahren - kann allenfalls juristisch belangt werden, darf aber nie Menschenwürde und Existenz gefährden.
Einschränkung der humanitären Aufnahme
Die humanitäre Aufnahme wurde noch 2004 von Bundesrat und Parlament im Gesetz verankert. Heute erhalten Bürgerkriegsflüchtlinge mit "konkreter Gefährdung" Schutz, künftig nur solche mit "Existenzgefährdung". Schwer Traumatisierten, Kranken, unbegleiteten Minderjährigen oder Frauen, die bei der Rückkehr zu Prostitution gezwungen werden, droht die Ausschaffung. Es können also Menschen zurückgeschafft werden, die zwar in ihren Herkunftsländern keiner Todesgefahr ausgesetzt sind, aber durch Repression keinen Zugang zu Bildung, Gesundheitswesen, Arbeit oder Familie haben.
Einreise ohne Papiere
Asylgesuche sollen nur bei Vorliegen von Reisepapieren geprüft werden. So werden tatsächlich Verfolgte vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Vorgehen verletzt aus Sicht des SAH die Genfer Flüchtlingskonvention, deren Depositarstaat die Schweiz ist. Denn gerade in Unrechtsstaaten oder Kriegsgebieten ist es kaum möglich, amtliche Ausweise zu erhalten. Kommt hinzu, dass 40 Prozent der Weltbevölkerung über keine Reisepapiere verfügt - meist weil ihre Länder aus administrativen oder finanziellen Mängeln, dazu schlicht nicht in der Lage sind. Ein weiterer Grund: über ein Drittel der Menschheit verfügt nicht mal über eine Geburtenregistrierung, wodurch vielen der Zugang zu Bildung, das Wahlrecht oder eben das Recht auf einen Ausweis verweigert wird.
Eingeschränkter Zugang zum Gesundheitswesen
Die Schweizer Ärztevereinigung FMH verurteilt die Einschränkung von Pflichtleistungen der Krankenversicherer als skandalös. Keinem Menschen darf die notwendige medizinische Grundversorgung vorenthalten werden.
Beugehaft
Ein Bericht der Bundes-Verwaltungskontrolle zu den Zwangsmassnahmen zeigt: Je länger eine Person in Haft, desto geringer die Rückführungsquote. Und die Häufigkeit der Anordnung von Ausschaffungshaft hat keinen Einfluss auf die Rückführungserfolg. Das SAH lehnt die vorgeschlagenen Haftverlängerungen auf zwei Jahre ab. Sie sind untauglich, menschlich fragwürdig und führen zu höheren Kosten.
Agenda: Demo gegen Fremdenfeindlichkeit und Blocherpolitik
Um den Forderungen nach mehr Menschenwürde und zur Wahrung der Grundrechte für alle Menschen in der Schweiz Nachdruck zu verleihen, rufen anlässlich des Flüchtlingstags am 18. Juni rund hundert Organisationen - darunter das SAH - zur nationalen Demonstration "wir sind die schweiz" in Bern (14.00, Waisenhausplatz) auf.
Link zum europäischen Menschenrechtsbericht Schweiz: www.coe.int/t/E/Commissioner_H.R/Communication_Unit/CommDH(2005)7_E.d oc
Spendenkonto SAH: 80-188-1
Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH ist eines der grossen nationalen Hilfswerke. Im Inland unterstützt das SAH in rund 100 Projekten Erwerbslose und MigrantInnen. Im Ausland engagiert sich das SAH in 16 Ländern in der Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Nothilfe bei Kriegen und Katastrophen.
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