Metas Bundesamt für Metrologie und Akkre
Aufbruch in neue Dimensionen
Bern-Wabern (ots)
Der rasante technologische und wirtschaftliche Wandel stellt hohe Anforderungen ans Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS). Es muss jederzeit in der Lage sein, innert nützlicher Frist neue Messverfahren zu entwickeln sowie neue und verbesserte Messmöglichkeiten aufzubauen, wenn es die Bedürfnisse der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Wissenschaft erfordern. Dank den Erweiterungsbauten verfügt METAS nun über die nötigen räumlichen Voraussetzungen.
2001 war für METAS das Jahr des Aufbruchs in neue Dimensionen. Wie dem soeben erschienenen Jahresbericht zu entnehmen ist, erweitern die Neubauten die Nutzfläche der bestehenden Gebäude aus den Sechzigerjahren um gut die Hälfte auf 15 000 m2. Die Kosten belaufen sich auf 54.4 Millionen Franken. Die hervorragenden neuen Umgebungsbedingungen erlauben es, messtechnisch in neue Dimensionen vorzustossen: Einerseits im Grossen, beispielsweise mit einer neuen Koordinatenmessmaschine, andererseits aber auch in unvorstellbar kleine Strukturen im Nanometerbereich.
Stabile Umgebungsbedingungen
Aufwändige Massnahmen waren nötig, um die geforderten Umgebungsbedingungen für die anspruchsvolle Messtechnik zu erreichen. Damit störende Erschütterungen nicht in den Messbereich gelangen, stehen die Labors im unterirdischen Trakt auf 100 Zentimeter dicken Bodenplatten, die direkt auf dem natürlichen Kiesschotter fundiert und durch Dilatationsfugen von den übrigen Konstruktionselementen getrennt sind. Die Anforderungen an die Stabilität von Temperatur und Feuchte sind in speziellen Labors sehr hoch: Die Temperatur darf in sensiblen Bereichen während den Messungen nicht mehr als ein Hundertstel Grad Celsius vom Sollwert von 20 °C und die relative Feuchtigkeit maximal zwei Prozent vom Sollwert von 50 % abweichen! Dies wird mit 67 Zu- und Umluftgeräten erreicht.
Richtig prüfen und messen!
Korrekte Mengenangaben im Handel, keine Gefährdung durch Falschmessungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und öffentliche Sicherheit, aber auch Erleichterung des Warenverkehrs, das sind die Zielsetzungen des METAS bei seinem Einsatz im gesetzlich geregelten Bereich. Mit der Übernahme der Konformitätsbewertungsverfahren der EU für das Inverkehrbringen von Messmitteln in der neuen Messmittelverordnung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass künftig in diesem Bereich Doppelprüfungen vermieden werden. Erste Bezeichnungen schweizerischer Stellen, die für Konformitätsbewertungen von Messmitteln für den Export in die EU in Frage kommen, wurden zuhanden der EU-Kommission eingereicht.
Gestützt auf eigene Bauartprüfungen oder aufgrund vorliegender Resultate anerkannter ausländischer Stellen erteilte METAS 129 Zulassungen für neue Bauarten oder Modifikationen bereits zugelassener Messmittel. In jenen Bereichen, in denen die Eichämter und Eichstellen keine Messmöglichkeiten anbieten, eichte METAS rund 720 Messmittel. Mit periodischen Erhebungen überwacht METAS die Versorgungsunternehmen von Elektrizität, Gas und thermischer Energie. 2001 prüfte das Amt die Kontrollregister der 135 Gasversorgungen (423'500 Geräte) und der 110 Wärmeversorgungen (13'000 Geräte). Bei 33 Versorgungen mussten Geräte beanstandet werden.
Für die Eichung von Strassenverkehrsmessgeräten, Gasmengenmessgeräten und elektrischen Wandlern wurde fünf neuen Eichstellen die Betriebsbewilligung erteilt. Vier Eichstellen für Elektrizitätszähler und eine für Feuerungsabgasmessgeräte stellten ihre Tätigkeit ein. Somit zählt der Schweizerische Eichdienst neu 53 kantonale Eichämter und 80 ermächtigte Eichstellen. Er eichte im vergangenen Jahr 366'000 Messmittel, überwachte durch statistische Prüfverfahren mehr als 658'000 Messinstrumente und kontrollierte 6'500 Lose von Fertigpackungen. METAS nahm einen neuen Eichlastenzug in Betrieb, mit dem Brückenwaagen bis 40 t geeicht werden können.
Sichere Ermittlung der Schwerverkehrsabgabe
Seit dem 1. Januar 2001 wird der Schwerverkehr in der Schweiz mit einer leistungsabhängigen Steuer (LSVA) belastet. Zur Berechnung der Abgabe werden die gefahrenen Kilometer der Fahrzeuge über 3.5 t Gesamtgewicht mit einem neu entwickelten Gerät erfasst. Das Gerät kontrolliert sich selbst durch den Empfang der Signale des satellitengestützten Positionierungssystems GPS. Damit auch unter ungewöhnlichen Fahrbedingungen und manchmal gestörten GPS-Empfangsbedingungen die Messwerterfassung sicher beurteilt werden kann, hat die Oberzolldirektion METAS mit der Durchführung von Untersuchungen schwieriger Anwendungssituationen beauftragt. Das Verkehrslabor stützt sich für solche Untersuchungen auf seine hoch genauen Geschwindigkeits- und Wegstrecken-Messsysteme, deren Genauigkeit weit über der spezifizierten Genauigkeit der LSVA-Erfassungsgeräte liegt. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die LSVA-Geräte auch unter schwierigsten Anwendungsbedingungen, nämlich in Tunnels, im Gebirge, im Stadt- und Kiesgrubenverkehr, insgesamt genaue und zuverlässige Messwerte liefern.
Macht Mobiltelefonie krank?
Der Bundesrat hat mit der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999 auch für Mobilfunkanlagen nach dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte erlassen, die weit unter den als sicher geltenden internationalen Werten liegen. Die Messung der Mobilfunkstrahlung ist schwierig und aufwändig. Ohne zuverlässige und standardisierte Messmethode kann die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte aber nicht überprüft werden. METAS hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) den Entwurf für eine Messempfehlung ausgearbeitet. Das vorgeschlagene Messverfahren zeichnet sich durch Wirtschaftlichkeit und gute Reproduzierbarkeit aus. Mit interessierten Laboratorien wurde die Praxistauglichkeit in einer Messkampagne geprüft. Die teilnehmenden Laboratorien erhielten damit auch Gelegenheit, ihre Fachkompetenz unter Beweis zu stellen. Sie erfüllen damit eine wichtige Voraussetzung für die Akkreditierung im Bereich der Messung von Mobilfunkstrahlung. Mit diesen Grundlagen liefert METAS einen Beitrag zur nötigen Vertrauensbildung in Öffentlichkeit und Wirtschaft.
Kostendeckungsgrad verbessert
Das Betriebsergebnis 2001 des Bundesamtes für Metrologie und Akkreditierung (METAS) weist Kosten von 37.2 (im Vorjahr 32.0) Millionen Franken und Erlöse von 11.0 (9.0) Millionen Franken aus. Der Kostendeckungsgrad beträgt 30 (28) Prozent. Seit 1999 wird METAS mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Der Leistungsauftrag und das Globalbudget 1999 bis 2003 des Bundesrates sehen eine bedeutende Entwicklung von Metrologie und Akkreditierung vor. Die bisherigen Tranchen der Sparvorgabe sowie das Globalbudget wurden eingehalten.
Bereit für neue Dienstleistungen
Neue Technologien erfordern hoch präzise Fabrikationsmethoden, die wiederum auf genaue Messungen angewiesen sind. METAS ist gefordert, die dazu notwendigen Messnormale zeitgerecht und mit genügender Genauigkeit bereitzustellen. Das Bundesamt verbessert und erweitert seine bestehenden Normale ständig und entwickelt neue Messmethoden und Instrumente, um für die steigenden Ansprüche gewappnet zu sein. Es setzt sein grosses Fachwissen auch zur Lösung komplexer Fragestellungen auf dem Gebiet des Messens ein. Im wahren Sinn des Wortes stösst METAS im Dienst der Schweizer Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft in immer neue Dimensionen vor.
Der METAS-Jahresbericht sowie metINFO, die Zeitschrift für Metrologie, und sasFORUM, die Kundenzeitschrift der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS), informieren über die neusten Entwicklungen. Sie sind kostenlos erhältlich bei METAS, Lindenweg 50, 3003 Bern-Wabern, www.metas.ch.
501 Akkreditierungen erteilt
Mit 284 Prüf-, 91 Kalibrier-, 64 Zertifizierungs- und 62 Inspektionsstellen sind in den vergangenen zehn Jahren 501 Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen akkreditiert worden. Dies zeugt von hohem Qualitätsbewusstsein und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz auf internationaler Ebene. Die Akkreditierung ist international von Bedeutung, weil sie wesentlich zum Abbau technischer Handelshemmnisse beiträgt und ein ausgezeichnetes Instrument zur Umsetzung zwischenstaatlicher Verträge ist. Multilaterale Abkommen zwischen den Akkreditierungsstellen inner- und ausserhalb Europas sichern weltweit die Gleichwertigkeit der Akkreditierungen. Sie schaffen damit die Grundlage, dass Berichte und Zertifikate international anerkannt werden.
Im Rahmen des neuen und globalen Konzeptes der EU treten anstelle nationaler Regelungen einheitliche Richtlinien, welche die grundlegenden Forderungen bezüglich Funktion, Konstruktion, Bedienung und insbesondere Sicherheit eines Produktes festlegen. Konforme Produkte, die unter eine solche Richtlinie fallen und diese erfüllen, werden mit dem CE-Zeichen (CE = Communauté européenne) versehen. Sie können im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) frei in Verkehr gebracht werden. Um dieses Konzept umfassend zu realisieren, braucht es in allen beteiligten Staaten bezeichnete Stellen bzw. akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen.
Sobald die bilateralen Abkommen der EU mit der Schweiz in Kraft gesetzt sein werden, hat unser Land Konformitätsbewertungsstellen zu bezeichnen, die Waren gemäss den Direktiven des Globalen Konzeptes beurteilen. Produkte, welche die Vorgaben erfüllen, können mit dem CE-Zeichen versehen und frei im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Die Akkreditierung stellt für die Bezeichnung dieser Stellen eine wichtige Grundlage dar.
Mit ihren Begutachtungen leistet die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) einen wesentlichen Beitrag, das hohe Qualitätsniveau schweizerischer Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen auch in Zukunft zu sichern und auszubauen. Die Entwicklung des schweizerischen Akkreditierungssystems geht weiter und stösst mit dem Einbezug rechtsmedizinischer Laboratorien und von Zertifizierungsstellen für digitale Signaturen ebenfalls in neue Dimensionen vor.
Text, Bilder und Illustrationen können von www.metas.ch/de/medien heruntergeladen werden.
Kontakt:
Christian Antener
Tel. +41/31/32'33'489
mailto:christian.antener@metas.ch