Metas Bundesamt für Metrologie und Akkre
metas: Messmittel: Bilaterales Abkommen schafft neue Horizonte
(ots)Bern-Wabern, 24.06.2003. Mit dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) eröffnen sich im Bereich Messmittel neue Horizonte. Das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) hat bereits einige Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet. Damit kann ein seit längerer Zeit bestehender Nachteil der Schweizer Wirtschaft weitgehend eliminiert werden.
Bezeichnete schweizerische Stellen (www.metas.ch/de/bezeichnung) können fortan Produkte aus dem Wirtschaftsraum Schweiz-EG hinsichtlich Konformität zu gesetzlichen Vorschriften prü-fen und bewerten und somit in einen fairen Wettbewerb mit dem europäischen Ausland treten. Ohne Zweifel ist diese Eigenständigkeit für unser Land mit seinem hohen Standard und seiner starken Exportorientierung von grosser Bedeutung.
Bezeichnung schweizerischer Konformitätsbewertungsstellen Das bilaterale Abkommen besteht aus sieben Verträgen; einer davon ist das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, auch Mutual Recognition Agreement (MRA) genannt. Dieser Vertrag enthält einen allgemeinen Vertragstext und zwei Anhänge (Illustration 1). Anhang 1 legt fest, welche Produktebereiche unter das Abkommen fallen. Zur Zeit sind es 15, wobei Kapitel 11 Messgeräte und Fertigpackungen betrifft. Anhang 2 enthält die all-gemeinen Grundsätze für die Benennung der Konformitätsbewertungsstellen (KBS), denen eine wichtige Rolle in der grenzüberschreitenden Anerkennung von Konformitätsbewertungen zu- kommt.
Für jeden der 15 Produktebereiche des MRA ist eine Bundesbehörde dafür verantwortlich, die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen zu evaluieren, zu bezeichnen und zu überwa-chen. Mit der Bezeichnung wird im Hinblick auf die formelle Anerkennung im Rahmen eines in-ternationalen Abkommens bestätigt, dass eine Stelle die Voraussetzungen erfüllt, um nach den Anforderungen des betreffenden Abkommens bestimmte Konformitätsbewertungen durchzufüh-ren. METAS ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bezeichneten Stellen über die erforderli-che Fachkompetenz verfügen; dazu gehören auch die technische Infrastruktur und der Anschluss der Referenzmessmittel an nationale Normale.
Bezeichnete METAS-Laboratorien
Weil die in der Schweiz zur Verfügung stehenden Konformitätsbewertungsstellen nicht alle vom MRA erfassten Bereiche abdecken, hat METAS ersatzweise eigene Laboratorien bezeichnet. Die substitutive Bezeichnung von METAS-Laboratorien gilt nur so lange, als keine anderen schweizerischen Stellen für die gleiche Messmittelkategorie ihre Dienste als Konformitätsbewertungsstelle anbieten können oder wollen.
Die bezeichneten Laboratorien des METAS haben den gleichen Anforderungen wie alle anderen KBS zu genügen. Organisatorische Massnahmen sichern ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität. So liegen insbesondere die Leitung der Evaluation und die Verantwortung für die Bezeichnung ausserhalb der bezeichneten METAS-Laboratorien und -Abteilungen.
Seit Februar 2003 sind die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen formell durch den gemischten Ausschuss EG-Schweiz anerkannt. Sie können nun europaweit Konformitätsbewer- tungen durchführen. Das bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konfor-mitätsbewertungen für Messmittel ist für die schweizerische Wirtschaft von grossem Nutzen. Es ist zu hoffen, dass es nach den Anlaufschwierigkeiten nun unbürokratisch angewendet werden kann.
Illustration
Einer der sieben bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft ist den technischen Handelshemmnissen gewidmet. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) enthält zwei Anhänge.
Kasten 2
Altes Konzept
Traditionelle Regelung des Inverkehrbringens von Messmitteln durch Bauartzulassung und Ersteichung nach detaillierten Anforderungen. Präventives System: Der Staat ist am Inverkehrbringen von Messmitteln aktiv beteiligt.
Neues Konzept
Gesetzeserlasse legen nur noch die grundlegenden Anforderungen an die Messmittel fest, während die detaillierten Spezifikationen im Auftrag der Behörden von privaten Normenorganisationen ausgearbeitet werden.
Globales Konzept
Ergänzung des Neuen Konzeptes durch einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren (Module). Gesetzeserlasse legen die Module entsprechend dem Gefahrenpotenzial des Messmittels fest, die, je nach dem, den Beizug unabhängiger dritter Konformitätsbewertungsstellen vorsehen. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen dieser Module kann das CE-Kennzeichen durch den Hersteller auf den Messmitteln angebracht werden.
Text, Bilder und Illustrationen können von www.metas.ch/de/medien heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte: Dr. Irène Schürmann, Tel. 031 32 33 260, irene.schuermann@metas.ch