Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Strassen ASTRA mehr verpassen.

Bundesamt für Strassen ASTRA

Einrichtung von Tempo-Zonen vereinfacht

Bern (ots)

Der Bundesrat hat einer Änderung der
Signalisationsverordnung zugestimmt. Diese erlaubt die vereinfachte
Einrichtung von Zonen mit Tempo-Beschränkungen. Dabei wird den
Gemeinden und Kantonen in Zukunft die grösstmögliche Freiheit in der
Anordnung von Massnahmen, welche die signalisierten
Tempobeschränkungen unterstützen sollen, eingeräumt. Zudem wird es
auch möglich sein, die bisher auf Wohngebiete beschränkten Zonen mit
Tempo 20 und Fussgängervortritt auf gewerblich genutzte Gebiete
auszudehnen (Begegnungszonen statt Wohnstrassen).
Mit einer Revision der Signalisationsverordnung hat der Bundesrat
heute sein angekündigtes Gegenkonzept zur Initiative des
Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) «Strassen für alle» in die Tat
umgesetzt. Das am 4. März dieses Jahres von Volk und Ständen
abgelehnte Begehren zielte auf eine vollständige und flächendeckende
Einführung von Tempo 30 innerorts ab und nahm damit nach Ansicht des
Bundesrates zu wenig Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse und die
finanziellen Möglichkeiten der Kantone.
Mit der jetzigen Änderung soll die Einrichtung von Tempozonen
vereinfacht werden. Überdies ist vorgesehen, dass anstelle der
bisherigen Wohnstrassen neu Begegnungszonen geschaffen werden, in
denen Tempo 20 und Fussgängervortritt gilt. Diese Zonen sollen anders
als die bisherigen Wohnstrassen neu auch in Quartieren mit
überwiegend gewerblicher Nutzung eingeführt werden können.
Die geänderte Verordnung ermöglicht die vereinfachte Einführung
von Zonen mit Tempo-Beschränkungen, indem den Kantonen und Gemeinden
bei der Anordnung von flankierenden Massnahmen die grösstmögliche
Freiheit gelassen wird. Anstelle von detaillierten Weisungen werden
in einer Verordnung des UVEK nur noch minimale Vorgaben über die
Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen festgelegt. Indessen sollen
die Kantone inskünftig jeweils innerhalb eines Jahres überprüfen, ob
die ergriffenen Massnahmen ihre Wirkung auch tatsächlich entfalten.
Der Bundesrat stimmte überdies auch der in der Vernehmlassung
umstrittenen Möglichkeit zu, dass Hauptstrassenabschnitte
ausnahmsweise bei besonderen örtlichen Verhältnissen in
Tempo-30-Zonen integriert werden können. Die Änderungen werden am 1.
Januar 2002 in Kraft treten.

Kontakt:

Michael Gehrken
Bundesamt für Strassen
Tel. +41 31 324 14 91

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation Presse- und Informationsdienst

Weitere Storys: Bundesamt für Strassen ASTRA
Weitere Storys: Bundesamt für Strassen ASTRA
  • 27.09.2001 – 12:04

    Keine Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen

    Bern (ots) - Auf die generelle Einführung von Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen im alpenquerenden Gütertransport soll vorläufig verzichtet werden. Zu diesem Schluss kommen das Bundesamt für Strassen und eine Begleitgruppe mit kantonalen Verkehrsexperten nach einer vertieften Analyse. Indessen sollen andere Massnahmen ergriffen werden, die den alpenquerenden Verkehrsfluss homogenisieren und die ...

  • 03.09.2001 – 11:51

    Feuerlöscher: Ausrüstungspflicht für schwere Motorwagen

    Berna (ots) - Schwere Motorwagen zum Sachentransport sollen in Zukunft mit Feuerlöschern ausgerüstet werden müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Vorschlag zur Aenderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) in die Vernehmlassung geschickt. Verschiedene tragische Ereignisse in jüngster Zeit ...

  • 15.06.2001 – 10:15

    Gefahrgutbeauftragte: Bundesrat erlässt Verordnung

    Bern (ots) - Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens hat der Bundesrat verschiedene Ausführungserlasse beschlossen. Bereits auf den 1. Juli 2001 wird die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) in Kraft treten. Sie sieht vor, dass Unternehmungen, die gefährliche Güter transportieren, ab spätestens 1. Januar 2003 einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten haben müssen. Die weiteren Erlasse ...