ASTRA: Neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik: Errichtung eines Bewertungssystems für die Massnahmen
Bern (ots)
Bei der Ausgestaltung der neuen Verkehrssicherheitspolitik des Bundes wurde ein weiterer Schritt getan. Das Bundesamt für Strassen hat einen Entwurf von Bewertungskriterien und methoden für die spätere Auswahl von Massnahmen präsentiert. Gleichzeitig hat es eine provisorische Liste von Massnahmenideen zur Zielerreichung vorgelegt. Die Stossrichtungen der zu prüfenden Ideen betreffen das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, die Strasseninfrastruktur und die Fahrzeuge. Das Bewertungssystem ermöglicht die Fertigstellung der Arbeiten, d.h. die Beschreibung und die Auswahl der Massnahmen, die dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bis Ende 2004 unterbreitet werden sollen.
Die vierte Etappe des partizipativen Prozesses ist dem Bewertungssystem gewidmet. Gleichzeitig sind Ideen für Massnahmen gesammelt worden, mit denen das Sicherheitsziel bis 2010 weniger als 300 Tote und weniger als 3000 Schwerverletzte auf der Strasse erreicht werden soll.
Genauigkeit und Differenziertheit des Bewertungssystems
Das Bewertungssystem dient dazu, die einzelnen Massnahmen und die ihre Auswirkungen zu beschreiben und zu vergleichen. Es handelt sich daher um ein grundlegendes Instrument für die Auswahl der Massnahmen im Herbst 2004. Die Massnahmen können in zwei Kategorien unterteilt werden:
- Sicherheitsmassnahmen mit direkten Auswirkungen auf Anzahl, Art und Folgen der Unfälle;
- Basismassnahmen ohne direkte Auswirkungen, die aber das nötige Umfeld schaffen, damit die Sicherheitsmassnahmen ihre volle Wirkung entfalten können (Forschung, Statistik, Planung usw.).
Hinsichtlich der Sicherheitsmassnahmen werden folgende Bewertungskriterien vorgeschlagen:
- potenzielle Nützlichkeit (Verringerung der Zahl der Unfallopfer)
- Kosten- bzw. Nutzen-Wirksamkeit
- Umsetzbarkeit (Wahrscheinlichkeit, dass eine Massnahme rasch und einfach umgesetzt werden kann)
- Einfluss auf die individuelle Entscheidungsmöglichkeit
- Schutz der unverschuldet und besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer
- Vereinbarkeit mit den übrigen Zielen der Bundespolitik.
Ideenliste immer noch provisorisch
Die aktuelle Ideenliste ist nicht abschliessend. Sie wurde aus Vorschlägen von Fachgruppen zusammengestellt. Die Stossrichtungen sind die folgenden:
- Menschliches Fehlverhalten ist die wichtigste Unfallursache. Die Verkehrsteilnehmenden müssen darum besser ausgebildet und fortlaufend weitergebildet und sensibilisiert werden.
- Die grosse Zahl an Verhaltensregeln wird für die Verkehrsteilnehmenden immer unübersichtlicher. Die Verkehrsregeln müssen vereinfacht werden, um sie für alle verständlicher zu machen.
- Die Strasseninfrastruktur kann noch verbessert werden. So sollen zum Beispiel potenzielle Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte saniert werden. - Die Fahrzeuge sollen primär durch internationale Normen sicherer gemacht werden. Damit wird ein Schweizer Alleingang vermieden, und auch die ausländischen Fahrzeuge werden sicherer. Geprüft werden aber auch zusätzliche Anforderungen nur für Schweizer Fahrzeuge (Vorrichtungen an Lastwagen zur Verhinderung von Unfällen im toten Winkel, Einbau eines Unfalldatenaufzeichnungsgerätes usw.).
Der Abschluss des partizipativen Prozesses zur Politikformulierung umfasst demnach die Beschreibung, die Bewertung und die Auswahl derumzusetzenden Massnahmen. Der Vorschlag für die neue Strassen- Verkehrssicherheitspolitik soll Ende 2004 dem eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterbreitet werden.
ASTRA Bundesamt für Strassen Pressedienst
Weitere Auskünfte: Informationsdienst des Bundesamtes für Strassen: Tel. 031 324 14 91/www.astra.admin.ch