ASTRA: Elektrotrottinette: Wichtige Informationen vor dem Kauf
Bern (ots)
Wer beim Kauf eines Elektrotrottinetts (Motorfahrrad) keinen Fahrzeugausweis ausgehändigt erhält, ersteht ein Gerät, das nicht typengenehmigt und darum nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen zugelassen ist. Typengenehmigte Elektrotrottinette gehören auf die Strasse, nicht auf Trottoirs und benötigen eine Nummer wie ein Mofa. Der Lenker muss zudem mindestens einen Führerausweis der Kategorie M (Mofaausweis) besitzen.
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen wächst auch in diesem Jahr das Angebot an trendigen Fortbewegungsmitteln. Wer sich für den Kauf eines so genannten Elektrotrottinetts entschliesst, tut gut daran, im Vorfeld die nötigen Abklärungen zu treffen. Vielerorts werden Fahrzeuge angeboten, die nicht typengenehmigt und darum in der Schweiz für den Gebrauch auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zugelassen sind.
Prägung am Rahmen und Fahrzeugausweis
Die Elektrotrottinette, die eine Fahrzeugtypisierung aufweisen (Art. 12 Strassenverkehrsgesetz SVG), erkennt der Käufer an der im Rahmen eingeprägten Genehmigungsnummer (z.B. CM CH 7PA2 04). Zudem erhält der Käufer einen Fahrzeugausweis (analog Mofa). Der Halter des Elektrotrottinetts ist verpflichtet, ein Nummernschild zu lösen (auch hier analog zur Mofa-Nummer) und das Fahrzeug auf der Strasse zu fahren. Ein Elektrotrottinett gehört auf keinen Fall auf das Trottoir und auf andere, den Fussgängern vorbehaltene Flächen.
Mindestanforderung Führerausweis der Kategorie M
Der Führer des Elektrotrottinetts muss mindestens im Besitz des Führerausweises Kategorie M sein. Daraus folgt, dass es Jugendlichen unter 14 Jahren in jedem Fall untersagt ist, ein Elektrotrottinett zu lenken. Es steht den Käufern frei, nicht typengenehmigte Geräte auf privatem Gelände zu benutzen. In diesem Falle warnt das Bundesamt für Strassen jedoch vor Elektrotrottinetten mit nur einer Bremse, die nicht dem nötigen Sicherheitsstandard entsprechen.
Verzeigung bei Widerhandlung
Falls Elektrotrottinette ohne Typengenehmigung, ohne Nummernschild oder ohne entsprechenden Führerausweis auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden, oder falls zugelassene Geräte auf dem Trottoir verwendet werden, wird der Führer mindestens mit einer Busse bestraft und muss allenfalls mit einer Verzeigung rechnen.