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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Bundesrat beschliesst “Via sicura“

Bern (ots)

Der Bundesrat hat das Handlungsprogramm „Via sicura“
beraten und seinen Willen bekräftigt, die Verkehrssicherheit in der 
Schweiz weiter zu erhöhen. Er will die Zahl der auf der Strasse 
Getöteten und Schwerverletzten signifikant senken. Das UVEK wird dem 
Bundesrat ein konkretes Massnahmenpaket in verschiedenen Varianten 
vorlegen.
Der Bundesrat hat das Handlungsprogramm „Via sicura“ zur Kenntnis 
genommen und das UVEK mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Es ging 
heute indessen nicht darum, bereits einzelne Massnahmen zu 
beschliessen. In einem nächsten Schritt wird das UVEK nun dem 
Bundesrat Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und 
Alternativen vorlegen. Die Massnahmen werden nach Wirksamkeit, Zeit 
und Kostenaufwand gewichtet. Darauf gestützt wird der Bundesrat über 
die konkrete Umsetzung befinden. Für die einzelnen Massnahmen 
braucht es teilweise Gesetzes- und Verordnungsänderungen, teilweise 
können sie ohne Rechtserlasse umgesetzt werden.
Nach wie vor sterben pro Jahr über 500 Menschen im Strassenverkehr. 
Nahezu 6000 werden schwer verletzt. Ein Viertel der Getöteten und 
Schwerverletzten sind junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren. 
Im Jahr 2002 beauftragte der Bundesrat das UVEK, eine neue 
Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik zu formulieren und die 
notwendigen Massnahmen und Rechtsänderungen vorzubereiten, um innert 
zehn Jahren die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten und 
Schwerverletzten zu halbieren. Nebst viel persönlichem Leid belasten 
Verkehrsunfälle vor allem die Volkswirtschaft (Arbeitsausfälle, 
Heilungskosten, Leistungen für allfällige Invalidität) und die 
Allgemeinheit (Versicherungsprämien, Kosten im Gesundheitswesen.)
UVEK 
Eidgenössisches Departement für für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, Tel. 031 324 
14 91
Weitere Informationen unter www.viasicura.ch oder unter 
www.astra.admin.ch

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