Alle Storys
Folgen
Keine Story von Preisüberwachung PUE mehr verpassen.

Preisüberwachung PUE

PUE: Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers

Bern (ots)

Im vergangen Jahr bildeten erneut Dossiers im
Infrastrukturbereich und im Gesundheitswesen die Haupttätigkeits-
felder des Preisüberwachers. Anlässlich der Präsentation seines 
Jahresberichts ging der Preisüberwacher speziell auf die Fälle 
Kabelfernsehgebühren der Cablecom, den Strommarkt nach dem Nein zum 
EMG, die Medikamentenpreise, den TarMed sowie allgemein auf die 
Hochpreisinsel Schweiz ein.
Mit der grössten Kabelnetzbetreiberin der Schweiz, der Cablecom 
GmbH, konnte unmittelbar vor Erlass einer formellen Verfügung doch 
noch eine einvernehmliche Regelung erzielt werden. Die Analyse des 
Preisüberwachers hatte ergeben, dass ein landesweiter Einheitspreis 
von Fr. 22.- monatlich nicht gerechtfertigt ist. Mit der erzielten 
Einigung konnte die Cablecom den Einheitspreis zwar einführen, 
musste diesen aber per 1.1.2003 auf Fr. 19.50 (exklusive 
Urheberrechtsabgabe, Bakomabgabe, Mehrwertsteuer) senken.
Nach dem Nein des Souveräns zum Strommarktgesetz (EMG) steht 
fest, dass die lokalen und regionalen Versorgungsmonopole der 
Elektrizitätsunternehmen bis auf weiteres bestehen bleiben. In 
dieser Situation ist es am Preisüberwacher, die "gefangenen" Kunden, 
speziell auch KMU's, vor Monopolmissbrauch zu schützen. Die 
Diskussionen um den Gesetzes- und Verordnungsentwurf haben gezeigt, 
dass beträchtliche Monopolrenten erzielt werden. Zudem verfügen die 
Elektrizitätswerke über grosse Reserven und Rückstellungen, welche 
im Hinblick auf die Liberalisierung geäufnet wurden. Preissenkungen 
sind deshalb möglich. Aus diesem Grund hat die Preisüberwachung im 
Elektrizitätsmarkt die Analyse konkreter Fälle auf systematischer 
Basis eingeleitet. Dort wo Ineffizienzen oder Monopolrenten fest-
gestellt werden, wird die Preisüberwachung intervenieren und 
Preissenkungen verlangen.
Bei den Medikamentenpreisen sorgte vor allem die Abschaffung der 
Spitalrabatte für einigen Wirbel. Die Pharmaindustrie hatte die 
Antikorruptionsbestimmung im neuen Heilmittelgesetz zum Anlass 
genommen, die Rabatte an die Spitäler drastisch zu reduzieren. Der 
Preisüberwacher machte frühzeitig klar, dass Preisnachlässe für 
bestimmte Kunden vermutungsweise Ausdruck normalen wirtschaftlichen 
und wettbewerblichen Verhaltens sind und jedenfalls nicht per se 
bereits als Korruptionsversuch verstanden werden dürfen. Nachdem 
sich auch der Bundesrat, das BSV und die kantonale Sanitäts-
direktorenkonferenz sich dahingehend geäussert haben, sollte 
es den Spitälern und Spitalapothekern wieder gelingen, handels- und 
branchenübliche Rabatte auszuhandeln und so die Preiserhöhung 
rückgängig zu machen.
Neue Studien, welche im Rahmen der vom Bundesrat eingesetzten 
Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Parallelimporte" erstellt 
wurden, bestätigen im übrigen frühere Befunde des Preisüberwachers, 
dass die Medikamentenpreise im internationalen Vergleich noch immer 
sehr hoch sind und dass in diesem Bereich nach wie vor 
Handlungsbedarf besteht.
Bei den Arzttarifen stand letztes Jahr die geplante Einführung 
des neuen gesamtschweizerischen Arzttarifs TarMed im Zentrum des 
Interesses. Nachdem ihre Empfehlungen aus dem Jahr 1999 weitgehend 
in die neue Tarifstruktur eingeflossen waren und Kostensteigerungen 
in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken pro Jahr verhindert 
hatten, erhob die Preisüberwachung keine Einwände mehr gegen eine 
Genehmigung der gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur. Der 
TarMed soll im Krankenversicherungsbereich jetzt Anfang 2004 in 
Kraft treten. Im laufenden Jahr wird die Preisüberwachung zuhanden 
der Kantone zu den kantonalen Taxpunktwerten Stellung nehmen. Es 
gilt insbesondere sicherzustellen, dass der Systemwechsel mindestens 
nicht zu noch höheren Kosten führt.
Stellung nahm der Preisüberwacher schliesslich auch zur oft 
beklagten "Hochpreisinsel Schweiz". Soweit das hohe Preisniveau auf 
mangelnden Wettbewerb zurückzuführen ist, kann die Revision des 
geltenden Kartellgesetzes und eine schärfere Praxis der 
Wettbewerbskommission einen Beitrag zum Abbau der festgestellten 
Preisdifferenzen leisten. Wenn die Herstellung wirksamen Wettbewerbs 
aber gar nicht möglich ist, zum Beispiel bei natürlichen Monopolen, 
bzw. wenn Konkurrenzverhältnisse aus übergeordneten öffentlichen 
Interessen nicht erwünscht sind, ist eine strenge Preisregulierung 
unabdingbar. Es ist deshalb nötig, dass die dafür zuständigen 
politischen Behörden und speziellen Regulatoren ihre Aufgabe mit 
aller Konsequenz wahrnehmen. Häufig werden aber im konkreten Fall 
letztlich andere (Partikular-)Interessen dem volkswirtschaftlichen 
Interesse an tiefen Preisen vorangestellt.
Bern, 21. Februar 2003
Werner Marti, Preisüberwacher

Weitere Storys: Preisüberwachung PUE
Weitere Storys: Preisüberwachung PUE