PUE: Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers
Bern (ots)
Im vergangen Jahr bildeten erneut Dossiers im Infrastrukturbereich und im Gesundheitswesen die Haupttätigkeits- felder des Preisüberwachers. Anlässlich der Präsentation seines Jahresberichts ging der Preisüberwacher speziell auf die Fälle Kabelfernsehgebühren der Cablecom, den Strommarkt nach dem Nein zum EMG, die Medikamentenpreise, den TarMed sowie allgemein auf die Hochpreisinsel Schweiz ein.
Mit der grössten Kabelnetzbetreiberin der Schweiz, der Cablecom GmbH, konnte unmittelbar vor Erlass einer formellen Verfügung doch noch eine einvernehmliche Regelung erzielt werden. Die Analyse des Preisüberwachers hatte ergeben, dass ein landesweiter Einheitspreis von Fr. 22.- monatlich nicht gerechtfertigt ist. Mit der erzielten Einigung konnte die Cablecom den Einheitspreis zwar einführen, musste diesen aber per 1.1.2003 auf Fr. 19.50 (exklusive Urheberrechtsabgabe, Bakomabgabe, Mehrwertsteuer) senken.
Nach dem Nein des Souveräns zum Strommarktgesetz (EMG) steht fest, dass die lokalen und regionalen Versorgungsmonopole der Elektrizitätsunternehmen bis auf weiteres bestehen bleiben. In dieser Situation ist es am Preisüberwacher, die "gefangenen" Kunden, speziell auch KMU's, vor Monopolmissbrauch zu schützen. Die Diskussionen um den Gesetzes- und Verordnungsentwurf haben gezeigt, dass beträchtliche Monopolrenten erzielt werden. Zudem verfügen die Elektrizitätswerke über grosse Reserven und Rückstellungen, welche im Hinblick auf die Liberalisierung geäufnet wurden. Preissenkungen sind deshalb möglich. Aus diesem Grund hat die Preisüberwachung im Elektrizitätsmarkt die Analyse konkreter Fälle auf systematischer Basis eingeleitet. Dort wo Ineffizienzen oder Monopolrenten fest- gestellt werden, wird die Preisüberwachung intervenieren und Preissenkungen verlangen.
Bei den Medikamentenpreisen sorgte vor allem die Abschaffung der Spitalrabatte für einigen Wirbel. Die Pharmaindustrie hatte die Antikorruptionsbestimmung im neuen Heilmittelgesetz zum Anlass genommen, die Rabatte an die Spitäler drastisch zu reduzieren. Der Preisüberwacher machte frühzeitig klar, dass Preisnachlässe für bestimmte Kunden vermutungsweise Ausdruck normalen wirtschaftlichen und wettbewerblichen Verhaltens sind und jedenfalls nicht per se bereits als Korruptionsversuch verstanden werden dürfen. Nachdem sich auch der Bundesrat, das BSV und die kantonale Sanitäts- direktorenkonferenz sich dahingehend geäussert haben, sollte es den Spitälern und Spitalapothekern wieder gelingen, handels- und branchenübliche Rabatte auszuhandeln und so die Preiserhöhung rückgängig zu machen.
Neue Studien, welche im Rahmen der vom Bundesrat eingesetzten Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Parallelimporte" erstellt wurden, bestätigen im übrigen frühere Befunde des Preisüberwachers, dass die Medikamentenpreise im internationalen Vergleich noch immer sehr hoch sind und dass in diesem Bereich nach wie vor Handlungsbedarf besteht.
Bei den Arzttarifen stand letztes Jahr die geplante Einführung des neuen gesamtschweizerischen Arzttarifs TarMed im Zentrum des Interesses. Nachdem ihre Empfehlungen aus dem Jahr 1999 weitgehend in die neue Tarifstruktur eingeflossen waren und Kostensteigerungen in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken pro Jahr verhindert hatten, erhob die Preisüberwachung keine Einwände mehr gegen eine Genehmigung der gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur. Der TarMed soll im Krankenversicherungsbereich jetzt Anfang 2004 in Kraft treten. Im laufenden Jahr wird die Preisüberwachung zuhanden der Kantone zu den kantonalen Taxpunktwerten Stellung nehmen. Es gilt insbesondere sicherzustellen, dass der Systemwechsel mindestens nicht zu noch höheren Kosten führt.
Stellung nahm der Preisüberwacher schliesslich auch zur oft beklagten "Hochpreisinsel Schweiz". Soweit das hohe Preisniveau auf mangelnden Wettbewerb zurückzuführen ist, kann die Revision des geltenden Kartellgesetzes und eine schärfere Praxis der Wettbewerbskommission einen Beitrag zum Abbau der festgestellten Preisdifferenzen leisten. Wenn die Herstellung wirksamen Wettbewerbs aber gar nicht möglich ist, zum Beispiel bei natürlichen Monopolen, bzw. wenn Konkurrenzverhältnisse aus übergeordneten öffentlichen Interessen nicht erwünscht sind, ist eine strenge Preisregulierung unabdingbar. Es ist deshalb nötig, dass die dafür zuständigen politischen Behörden und speziellen Regulatoren ihre Aufgabe mit aller Konsequenz wahrnehmen. Häufig werden aber im konkreten Fall letztlich andere (Partikular-)Interessen dem volkswirtschaftlichen Interesse an tiefen Preisen vorangestellt.
Bern, 21. Februar 2003
Werner Marti, Preisüberwacher