Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind
Offener Brief an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic: Patientinnensicherheit infrage gestellt - Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne ist eingehend neu zu ueberpruefen!
Basel (ots)
Vorliegend Kurzversion als Medienmitteilung. Im Wortlaut einsehbar unter www.mamma.ch
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist für den Entscheid über die Zulassung der Abtreibungspille in der Schweiz verantwortlich. Per 31.12.2004 läuft die «Heilmittel»-Registrierungsurkunde von Mifegyne (RU 486) ab. Swissmedic muss über die Zulassung der Abtreibungspille neu befinden. Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) ist dazu mit einem offenen Brief an Swissmedic gelangt. Darin zieht sie in Zweifel, dass die Zulassung von Mifegyne ohne weiteres verlängert werden kann. Meldungen über schwere Nebenwirkungen und Todesfälle von abtreibenden Frauen haben Mitte November 2004 in Amerika zu einer Verstärkung der Warnhinweise durch die FDA geführt.
Neben dem Leben der vorgeburtlichen Kinder, die bewusst ausgelöscht werden, stehen im Zusammenhang mit der Anwendung der Abtreibungspille auch Gesundheit und sogar Leben der abtreibenden Mütter auf dem Spiel. Im Zeitraum der letzten fünfzehn Monate wurden weltweit nicht weniger als fünf Fälle bekannt, die tödlich für die abtreibende Frau verliefen!
Wenn man bedenkt, dass die Abtreibungspille keine Krankheit behandelt und eigentlich ein «Lifestyle-Medikament» ist, dann sind fünf Todesfälle eindeutig fünf zu viel. Nicht zu ignorieren ist zudem, dass die zahlreichen Abtreibungsneben- und nachwirkungen von einer Mauer des Schweigens umgeben sind. Dies einkalkuliert, muss man noch von einer mehrfach höheren Dunkelziffer von unerwünschten bis tödlichen Vorkommnissen ausgehen.
Die medikamentöse Abtreibung birgt also tödliche Risiken. Sie stecken in der hohen Wahrscheinlichkeit starker bis extrem starker Blutungen und in der Gefahr von Entzündungen und Infektionen bis hin zum septischen Schock.
Was für Meldungen über «schwerwiegende Vorkommnisse» im Zusammenhang mit der medikamentösen Abtreibung liegen aus der Schweiz vor? Wie sicher für die Frau ist die Mifegyne-Handhabung in der Schweiz? Wie sehen die «gezielten Marktüberwachungsmassnahmen» von Swissmedic für das «Medizinprodukt» Mifegyne aus?
In der Mifegyne-Patienteninformation des Arzneimittel-Kompendiums der Schweiz ist noch nichts zu lesen davon, dass die medikamentöse Abtreibung in einzelnen Fällen zum Tod der «Patientin» geführt hat. Ebenso steht diesbezüglich nichts vermerkt im «Aufklärungsprotokoll (von SGGG, FMH und SPO) über den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch», das abtreibungswillige Frauen vor der Verabreichung des Pillenpräparates vorgelegt bekommen. Dies nennen wir unzureichende Information. Weshalb sorgt Swissmedic hier nicht für eine Fach- und Patienteninformation, die der tatsächlichen Gefahrenlage entspricht? Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) wohlgemerkt hat soeben, Mitte November 2004, eine entsprechende Anpassung der Warnhinweise in der amerikanischen RU-486-Fach- und Patienteninformation veranlasst.
Tatsache ist aber auch, dass Warnhinweise das Tötungspräparat nicht sicherer machen. Eine logische Forderung für die minimale Sicherheit der abtreibenden Frau wäre ihr stationärer Aufenthalt in einer notfallmedizinisch ausgerüsteten Einrichtung während der ganzen Dauer möglicher Komplikationen. Und letztlich nur folgerichtig und eine Notwendigkeit wäre es, Mifegyne (vorläufig) ganz vom Markt zu nehmen. Oder muss zuerst auch in der Schweiz noch eine Frau an der Abtreibungspille sterben?
Wir bitten Swissmedic, diese Bedenken und Anliegen zur weiteren Zulassung von Mifegyne in der Schweiz ernsthaft zu prüfen.
Kontakt:
SHMK
Tel. +41/61/703'77'77
Fax +41/61/703'77'78
E-Mail: info@mamma.ch