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Eidg. Personalamt EPA

Parlamentsdienste: Differenzierte Anwendung der Bundespersonalverordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Stellung
zum Bericht der Büros des National- und des Ständerates vom 9.
November 2001 betreffend den Bundesbeschluss über die
Parlamentsdienste genommen. Er begrüsst die differenzierte Uebernahme
der Bestimmungen aus der Bundespersonalverordnung (BPV) und die
Anpassungen in der Verordnung der Bundesversammlung über die
Parlamentsdienste.
Mit Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes (BPG) und den
dazugehörenden Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2002 ist eine
Revision des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste vom 7.
Oktober 1988 im Bereich des Personalrechtes nötig. Das BPG sowie die
Ausführungsbestimmungen gelten auch für das Personal der
Parlamentsdienste, soweit die Bundesversammlung für ihr Personal
nicht ergänzende oder abweichende Bestimmungen erlässt. Nach
Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) erhält der Bundesrat Gelegenheit, zu
den Aenderungen im Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste
Stellung zu nehmen.
Bei den Anpassungen handelt es sich um begriffliche Anpassungen an
die Terminologie des neuen Bundespersonalrechts. Gleichzeitig wurde
das Verhältnis zum Bundespersonalrecht grundsätzlich neu definiert
und die Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitsverhältnisse bei den
Parlamentsdiensten geregelt.
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass bei
der Wahl des Generalsekretärs ausdrücklich die Anwendbarkeit der
Amtsdauerverordnung vom 17. Oktober 2001 erwähnt werden sollte, die
Lohnfestsetzung auch bei Mitarbeitenden mit tiefem Beschäftigungsgrad
nachvollziehbar sein muss und eine einheitliche Praxis bei der
Funktionsbewertung auch bei neu geregelten Kompetenzen wünschbar
bleibe.
Die Behandlung der Aenderungen ist im Nationalrat sowie im
Ständerat für die Wintersession 2001 geplant.

Kontakt:

Thierry Borel, Eidg. Personalamt,
Tel. +41 31 322 62 11

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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