Bundespersonalgesetz gilt auch für das Reinigungspersonal
Bern (ots)
Auch das Reinigungspersonal im Dienste des Bundes wird ab Beginn des kommenden Jahres dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt. Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das Personal der Reinigungsdienste verabschiedet, die auf dem neuen BPG basiert. Sie wird auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Vom 1. Januar 2002 an gilt für das Personal der Bundesverwaltung das Bundespersonalgesetz (BPG). Die heute vom Bundesrat verabschiedete Verordnung unterstellt grundsätzlich auch das Reinigungspersonal den neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die besonderen Arbeitsformen und sehr unterschiedlichen Beschäftigungsgrade des Reinigungspersonals verlangen jedoch nach gezielteren Bestimmungen über Lohn, Personalbeurteilung und Lohnentwicklung, als die BPV vorgibt.
Mit der neuen Verordnung schafft der Bundesrat die Grundlage für entsprechende Regelungen. Er beauftragt mit dieser Verordnung das Eidg. Finanzdepartement, Bestimmungen über Lohn, Personalbeurteilung und Lohnentwicklung für das Personal der Reinigungsdienste auszuarbeiten.
Die Verordnung über das Personal der Reinigungsdienste tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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