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Eidg. Personalamt EPA

Bundespersonalgesetz gilt auch für das Reinigungspersonal

Bern (ots)

Auch das Reinigungspersonal im Dienste des Bundes
wird ab Beginn des kommenden Jahres dem Bundespersonalgesetz (BPG)
unterstellt. Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das Personal
der Reinigungsdienste verabschiedet, die auf dem neuen BPG basiert.
Sie wird auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Vom 1. Januar 2002 an gilt für das Personal der Bundesverwaltung
das Bundespersonalgesetz (BPG). Die heute vom Bundesrat
verabschiedete Verordnung unterstellt grundsätzlich auch das
Reinigungspersonal den neuen arbeitsrechtlichen  Vorschriften. Die
besonderen Arbeitsformen und sehr unterschiedlichen
Beschäftigungsgrade des Reinigungspersonals verlangen jedoch nach
gezielteren Bestimmungen über Lohn, Personalbeurteilung und
Lohnentwicklung, als die BPV vorgibt.
Mit der neuen Verordnung schafft der Bundesrat die Grundlage für
entsprechende Regelungen. Er beauftragt mit dieser Verordnung das
Eidg. Finanzdepartement, Bestimmungen über Lohn, Personalbeurteilung
und Lohnentwicklung für das Personal der Reinigungsdienste
auszuarbeiten.
Die Verordnung über das Personal der Reinigungsdienste tritt am 1.
Januar 2002 in Kraft.

Kontakt:

David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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