Die Überführung ins neue Lohnsystem ist geregelt
Bern (ots)
Mit Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes (BPG) für die Verwaltung auf den 1. Januar 2002 gilt auch das in der Bundespersonalverordnung (BPV) umschriebene neue Lohnsystem. Die berufliche Vorsorge wird aber bis zur Überführung der Angestellten des Bundes in die PUBLICA noch nach den PKB-Statuten von 1994 durchgeführt. Deshalb hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Lohnüberführungsverordnung verabschiedet. Sie regelt die Überführung des altrechtlichen Lohnsystems in das neue Lohnsystem und tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2002 werden der Lohn und die Zulagen zum Lohn ausschliesslich nach der Bundespersonalverordnung vereinbart. Den Veränderungen in der Lohnpolitik des Bundes stehen die Vorschriften der PKB-Statuten von 1994 gegenüber, die bis zur Überführung des Personals in die PUBLICA gegen Ende 2002 die berufliche Vorsorge des Bundespersonals regeln.
Die Lohnüberführungsverordnung koordiniert die Begriffe des beamtenrechtlichen Besoldungssystems mit jenen des neuen Lohnsystems nach der BPV und schafft für die Einführung des neuen Lohnsystems eine einheitliche Terminologie sowie Rechtssicherheit und erleichtert die Handhabung des neuen Lohnsystems. Sie bestimmt, welcher Lohn und welche Zulagen zum Lohn im geltenden Vorsorgesystem versichert werden und legt zudem fest, welche beamtenrechtlichen Besoldungen und Vergütungen unter neuen Bezeichnungen auch nach dem 1. Januar 2002 versichert bleiben. Der versicherte Lohn wird während der Übergangsphase nicht verändert.
Die Personalverbände sind mit der Lohnüberführungsverordnung einverstanden. Sie gilt nur für das Personal, das der BPV untersteht, und tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft. Anlässlich der Aufhebung der PKB-Statuten und der Überführung der Angestellten in die PUBLICA wird die vorliegende Verordnung, soweit sie Versicherungsfragen regelt, aufgehoben.
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