Nachbesserungen bei der Sanierung der SBB Energiebereich und Pensionskasse
Bern (ots)
Der Bundesrat hat gestern über die noch hängige Sanierung des Energiebereichs und der Pensionskasse der SBB beschlossen. Für die notwendigen Wertberichtigungen und die Bildung von Rückstellungen im Energiebereich verzichtet der Bund auf die Rückzahlung von Darlehen in der Höhe von 1,200 Milliarden Franken. Ebenfalls mit einem Darlehensverzicht von 658 Millionen ermöglicht der Bund der SBB die Bildung der notwendigen Rückstellungen für die Teuerung auf den Altrenten. Die Vorschriften über die Mindestaustrittsleistung laut Freizügigkeitsgesetz bedingen eine nachträgliche Erhöhung bei der Ausfinanzierung der Deckungslücke im Umfang von 149 Millionen Franken.
Bei der Festlegung der Eröffnungsbilanz SBB per 1. Januar 1999 im Rahmen der Bahnreform wurde der Energiebereich ausgeklammert, da die damals geführten Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hatten. Die SBB bekam zwei Jahre Zeit, eine Strategie für das Energiegeschäft festzulegen und die Bewertung neu vorzunehmen. Das Ergebnis liegt nun vor. Die Arbeiten wurden bundesintern begleitet und das Resultat für gut befunden. Die SBB führt das Bahnstromgeschäft (16,7 Hz-Bereich) unter Optimierungen weiter und verkauft soweit möglich die Beteiligungen im 50 Hz-Bereich. Diese Beteiligungen wurden von den SBB weltweit ausgeschrieben. Ein grosser Teil konnte so verkauft werden. Der Wertberichtigungsbedarf für den Energiebereich der SBB beträgt mit der neuen Strategie und den getätigten Verkäufen 1'199,6 Millionen Franken.
Gleichzeitig mit der Sanierung des Energiebereichs finanziert der Bund der SBB zwei zusätzliche Rückstellungen für die Pensionskasse. Damit soll einerseits die Teuerungszulage für Alt- und Uebergangsrentner und andererseits die notwendige Erhöhung des Deckungskapitals aufgrund der Vorschrift für die Mindestaustrittsleistung des Freizügigkeitsgesetztes finanziert werden. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die Eigenfinanzierungskraft der Pensionskasse der SBB dort ergänzt wird, wo sie nicht ausreicht. Diese beiden Erhöhungen machen rund 806,5 Millionen aus.
Der Bund verzichtet auf die Rückzahlung von Darlehen im Umfang von insgesamt 1'857 Millionen Franken. Für die Mindestaustrittsleistung wird die zur Zeit laufende Ausfinanzierung der Deckungslücke durch den Bund um 149 Millionen aufgestockt.
Die SBB nehmen trotz dieser zusätzlichen Entschuldungsschritte des Bundes ein beträchtliches Risiko in den Bereichen Energie und Pensionskasse auf sich. Für die Berechnung des Sanierungsbetrags wurden restriktive Annahmen getroffen. Entwickeln sich der Energiepreis, die Jahresteuerung oder der Teuerungsausgleich auf den Bundesrenten für die SBB ungünstig, können die sich daraus ergebenden finanziellen Lasten das Gesamtergebnis der SBB AG verschlechtern.
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