Mehr Informationen für Aktionäre - Keine Privilegierung der öffentlichen Hand
Bern (ots)
Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer allgemeinen Ueberprüfung des Ausbaus der Aktionärsrechte. Er lehnt aber eine einseitige Ausdehnung der Offenlegungspflichten und Auskunftsrechte zu Gunsten des Gemeinwesens ab. Der Bundesrat beantragt deshalb, die entsprechende Motion von Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) abzulehnen.
Joder hatte in seiner Motion verlangt, es sei zu prüfen, wie durch eine Gesetzesanpassung bei Aktiengesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand die Offenlegungspflicht und das Auskunftsrecht der Aktionäre erweitert werden könnten.
Der Bundesrat ist mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden. Er unterstützt deshalb auch die Forderung nach einer allgemeinen Ueberprüfung des Ausbaus der Aktionärsrechte, wie sie in anderen Motionen bereits verlangt wurde. Der Bundesrat vertritt hingegen die Ansicht, dass die einseitige Ausdehnung der Offenlegungspflichten und Auskunftsrechte zu Gunsten des Gemeinwesens nur eine der möglichen Massnahmen darstellt, um das angestrebte Ziel erreichen zu können. Es sollten vorab die aufgrund des Privatrechts bestehenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Reichen diese nicht aus, so müssen die öffentlichen Interessen des Gemeinwesens durch entsprechende Regelungen der Auskunftsrechte und Informationspflichten im öffentlichen Recht sichergestellt werden.
Der Bundesrat beantragt aus den angeführten Gründen die Ablehnung der Motion.
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