Keine Verzögerung bei der Auszahlung von Subventionen
Bern (ots)
Der Bund kommt seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht und gesetzeskonform nach. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Interpellation von Ständerat Jean-Claude Cornu (FDP/FR).
Ständerat Cornu hatte in seiner Interpellation Auskunft darüber verlangt, ob beim Bund im Subventionsbereich Zahlungsrückstände und Gesuchsüberhänge bestehen, und ob der Bundesrat bereit sei, einen Teil des Überschusses des Rechnungsjahrs 2000 für den Abbau eines allfälligen Zahlungsrückstandes bereit zu stellen.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass das Subventionsgesetz das Vorgehen bei Zahlungsrückständen und Gesuchsüberhänge festlege. Ende 2000 hätten beim Bund grundsätzlich keine, gegen Jahresende jeweils geringe Zahlungsrückstände festgestellt werden können. Bei diesen habe es sich aber durchwegs um Fälle gehandelt, in denen auf Grund der späten Einreichung der Rechnungen am Jahresende geringfügige Abweichungen zwischen den verfügbaren Zahlungskrediten und den effektiven Abrechnungen entstanden seien. Ende 2000 seien beim Bund hängige Gesuche im Umfang von insgesamt 516 Millionen Franken zu verzeichnen gewesen.
Der Bundesrat sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da grundsätzlich mit dem Subventionsgesetz als Grundlage gewährleistet sein sollte, dass beim Bund keine Zahlungsrückstände auftreten. Auch die noch offenen Subventionsgesuche würden keine speziellen Massnahmen rechtfertigen, weil auch hier das Vorgehen für deren Behandlung gesetzlich klar geregelt sei.
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