Gespräche des Internationalen Währungsfonds
Bern (ots)
Im Rahmen einer umfassenden Evaluation des Schweizer Finanzsektors durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) hat der IWF einen zweiwöchigen Arbeitsbesuch in der Schweiz abgeschlossen. Die IWF-Delegation führte intensive Gespräche mit den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, der Nationalbank (SNB) sowie Vertretern aller Bereiche der Finanzbranche. Der IWF wird den Dialog mit den Behörden Ende Februar weiterführen und in der Folge einen Bericht zur Stabilität des Schweizer Finanzsystems fertigstellen.
Der Besuch einer IWF-Delegation vom 29. Oktober bis 12. November 2001 in der Schweiz war Bestandteil der Teilnahme der Schweiz am «Financial Sector Assessment Program» (FSAP) von IWF und Weltbank. Mit dieser Teilnahme nimmt die Schweiz ihre internationale Verantwortung als wichtiges internationales Finanzzentrum wahr und bekräftigt ihre Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit und zur Transparenz.
Die zahlreichen Gespräche der IWF-Delegation mit den Behörden (Eidg. Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungen, Eidg. Finanzverwaltung, Bundesamt für Sozialversicherung, Schweiz. Nationalbank) und der Wirtschaft waren offen und konstruktiv. Der IWF konnte somit ein detailliertes Bild über das Schweizer Finanzsystem gewinnen. Schwerpunkte der Gespräche waren das System der Aufsicht, die Krisenresistenz des Finanzsektors und entsprechende Instrumente der Prävention und des Risikomanagements, die Konformität mit international anerkannten Finanzsektorstandards und -prinzipien, sowie die Bekämpfung von Missbräuchen des Finanzsystems. Zur Sprache kamen ebenfalls die aktuellen regulatorischen Reformvorhaben der Schweiz im Finanzbereich.
Konkrete Schlussfolgerungen aus der Evaluation liegen erst im nächsten Frühjahr vor. Vorerst werden die provisorischen Erkenntnisse im Rahmen des jährlichen Länderexamens des IWF im Februar 2002 (Artikel IV Konsultationen) mit den Schweizer Behörden diskutiert. Ein Bericht wird dem IWF-Exekutivrat im Mai 2002 vorgelegt. Es ist vorgesehen, diesen Bericht zur Finanzsystemstabilität (»Financial System Stability Assessment», FSSA) zusammen mit dem Artikel IV Länderbericht zu veröffentlichen.
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