Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur NFA
Bern (ots)
Die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) ist heute vom Bundesrat zu Handen des Parlaments verabschiedet worden. Sie umfasst 300 Seiten, ist von Bund und Kantonen gemeinsam konzipiert worden und legt dar, weshalb der Finanzausgleich in seiner jetzigen Ausgestaltung reformbedürftig ist und welche neuen Instrumente inskünftig vorgesehen werden. Über 20 Verfassungsartikel sollen abgeändert sowie das Bundesgesetz über den Finanzausgleich aus dem Jahr 1959 totalrevidiert werden. Die parlamentarischen Beratungen können Anfang 2002 beginnen. Je nach deren Verlauf kann die Volksabstimmung 2003 oder 2004 stattfinden.
Nach ersten Analysen zu Beginn der 90er Jahre zum Ist-Zustand konnte das ambitiöse Projekt für eine Neugstaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) 1994 gestartet werden. Nach zwei durchgeführten Vernehmlassungen in den Jahren 1996 und 1999 wurden die Arbeiten an der Botschaft an die Hand genommen und von zahlreichen Hearings und wissenschaftlichen Gutachten begleitet. Bundesrat und Kantonsregierungen sind sich darin einig, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der NFA-Reform als vorbildlich bezeichnet werden kann. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat an ihrer Plenarversammlung vom 5. Oktober 2001 die Botschaft des Bundesrates zur Kenntnis genommen.
Die Kernelemente der NFA-Reform...
Mit der Reform soll das Prinzip der Subsidiarität gestärkt und es sollen demzufolge Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen wo immer möglich entflochten werden. Die staats- und finanzpolitische Handlungsfähigkeit von Bund und Kantonen soll dadurch gestärkt werden.
Zu diesem Zweck umfasst die NFA fünf Instrumente, die sich gegenseitig bedingen und ergänzen:
1. Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung.
Sieben Aufgaben sollen in die abschliessende Zuständigkeit des Bundes fallen, so z.B. der Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen oder die Landesverteidigung.
13 Aufgabenbereiche werden kantonalisiert, so z.B. die Sonderschulung, die Lehrmittel für Turnen und Sport und die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten.
2. Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.
Neun Aufgabenbereiche werden im Rahmen einer ausgebauten interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich erfüllt, so z.B. der gesamte Bereich der heutigen kollektiven IV-Massnahmen (Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime und Werkstätten für Behinderte), der Straf- und Massnahmenvollzug oder die Hoch- und Fachhochschulen.
3. Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen Bund-Kantone.
Zwölf Aufgabenbereiche werden statt mit kostenorientierten Subventionen insküftig mit Global- oder Pauschalbeiträgen des Bundes unterstützt, so beispielsweise der öffentliche Regionalverkehr, die amtliche Vermessung oder der Hochwasserschutz. Dabei sollen mehrjährige Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zum Tragen kommen, in deren Mittelpunkt die erwarteten Wirkungen staatlicher Massnahmen stehen.
4. Ein politisch steuerbarer Ressourcenausgleich zur Angleichung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone. Zu diesem Zweck werden nach den Modellannahmen insgesamt rund 2,4 Mia. Franken von Bund und Kantonen bereitgestellt.
5. Ein Lastenausgleich des Bundes für die Abgeltung von Sonderlasten.
Für die sogenannten «Kosten der Weite» in den Berggebieten und die «Kosten der Enge» in den Zentren sollen insgesamt 550 Mio. Franken vorgesehen werden.
Zur Abfederung finanzieller Härten beim Übergang vom alten zum neuen Finanzausgleich wird zudem ein befristeter Härteausgleich vorgesehen, der von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert wird. Der Härteausgleich wird mit rund 430 Mio. Franken dotiert; davon entfallen rund 280 Mio. Franken auf den Bund.
...und ihre Wirkungen
Die von Prof. René L. Frey erstellte wissenschaftliche Expertise zu den qualitativen Wirkungen der NFA führt zu einer positiven Gesamtbeurteilung des Reformvorhabens: Die NFA verstärkt die Stärken und verringert die Schwächen des schweizerischen Föderalismus. Mit den beantragten Massnahmen bezüglich der Aufgabenteilung können wertmässig knapp 40 Prozent des heutigen Aufgabenverbunds entflochten werden. Entsprechend der Aufgabenentflechtung vergrössern sich die Handlungsspielräume von Bund und Kantonen.
Was die mutmasslichen finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone betrifft, ist vorerst die strikte Haushaltsneutralität hervorzuheben. Zwischen Bund und Kantonen bewirkt die NFA per Saldo keine Lastenverschiebung. Einzig der Härteausgleich, der sich im Laufe der Zeit aufgrund seiner funktionalen Befristung zurückbilden wird, führt unter den getroffenen Modellannahmen im Endeffekt zu einer Mehrbelastung des Bundes um rund 280 Millionen Franken. Verglichen mit dem gesamten Ausgleichsvolumen von rund 3 Milliarden Franken fällt diese Mehrbelastung aber relativ bescheiden aus und dürfte durch die zu erwartenden Effizienzgewinne aufgefangen werden können.
Die sogenannte Globalbilanz gibt Aufschluss über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bund und die einzelnen Kantone. Aus verschiedenen Gründen (zum Teil wegen noch vorhandener statistischer Lücken) ist die Aussagekraft dieser Bilanz beschränkt und vorläufig. Fest steht, dass die NFA-Reform dank des Härteausgleichs sämtliche ressourcenschwache Kantone zu Gewinnern machen wird. Im Vergleich zum heutigen Finanzausgleich bewirkt das neue Ausgleichssystem zudem eine deutlich grössere Annäherung in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone.
Auch die Steuerbelastungsunterschiede lassen sich mit der NFA deutlich verringern. Gemäss der vorliegenden Modellannahme kann die Spannweite zwischen der tiefsten und der höchsten Steuerbelastung um bis zu 20 Prozent reduziert werden. Bei der Beurteilung des neuen Ausgleichssystems muss die politische Steuerbarkeit hervorgehoben werden. Denn je höher das eidgenössische Parlament die einzelnen Ausgleichsgefässe dotiert, desto grösser wird auch die Reduktion der kantonalen Unterschiede bezüglich finanzieller Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung ausfallen.
Ausblick auf das weitere Vorgehen
Nach der Annahme der NFA-Vorlage durch Volk und Stände (obligatorisches Referendum) wird der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2003 die zweite NFA-Botschaft ausarbeiten.
Diese wird aufzeigen, welche Anpassungen auf Gesetzesebene infolge der in der ersten NFA-Botschaft beschlossenen Verfassungsänderungen notwendig sein werden. Nach der Beschlussfassung über die zweite Botschaft kann die NFA in Kraft gesetzt werden. Aus heutiger Sicht dürfte dies nicht vor 2006 der Fall sein.
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