Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung eignet sich nicht als Sparprogramm
Bern (ots)
Die Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung soll nicht den Charakter eines Sparprogramms erhalten. Wie die knappen Steuermittel den verschiedenen Aufgabenbereichen zugeteilt werden sollen, muss nach Ansicht des Bundesrates weiterhin im Rahmen der gesamten Haushaltpolitik angegangen werden. Er lehnt darum eine Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab.
Die SVP-Fraktion hatte in ihrer Motion verlangt, dass der Bundesrat auf der Grundlage der nächsten Subventionsberichte dem Parlament Vorlagen zu präsentieren habe, wie die Subventionen auf Anfang der nächsten Legislatur um mindestens 1 Milliarde Franken (rund 3,5% aller Subventionen) zu kürzen seien.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass der gesetzliche Auftrag zur Subventionsüberprüfung in erster Linie den Nachweis zum Gegenstand habe, ob die Bestimmungen in Spezialgesetzen und Verordnungen den Grundsätzen des Subventionsgesetzes entsprächen. Insbesondere müsse überprüft werden, ob die Subventionen ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichten, einheitlich und gerecht geleistet würden sowie in ihrer Ausgestaltung den finanzpolitischen Erfordernissen Rechnung trügen. Die Subventionsüberprüfung habe deshalb nicht den Charakter eines Sparprogramms.
Übergeordnetes Instrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzpolitik ist aus Sicht des Bundesrates die Schuldenbremse, welche das Haushaltsziel 2001 ablösen wird. Die zulässigen Ausgaben sollen in Zukunft nach den Einnahmen und der Konjunkturlage bemessen werden. Über einen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung auszugleichen. Im Fall einer Überschreitung des Ausgabenplafonds sind Bundesrat und Parlament verpflichtet, diese durch Sparmassnahmen in den folgenden Jahren zu kompensieren. Diese Einsparungen werden sich nicht auf den Subventionsbereich beschränken, sondern können sämtliche Bundesausgaben betreffen.
Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Subventionsüberprüfung und Sparmassnahmen nicht die gleiche Zielsetzung verfolgen und deshalb getrennt voneinander zu behandeln seien. Insbesondere hält er aber fest, dass er Massnahmen zum Subventionsabbau nicht losgelöst von der Umsetzung der Schuldenbremse unterbreiten will. Die Erarbeitung einer allein auf die Reduktion der Subventionen beschränkten Vorlage erachtet er als nicht zielführend.
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