Regelung der Betriebssparkassen wird überprüft
Bern (ots)
Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer Überprüfung der Regelung der betriebseigenen Depositenkassen. Er hat heute beantragt, ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Bernhard Hess (SD/BE) entgegenzunehmen.
Wie der Fall Swissair gezeigt hat, sind Privateinlagen der ArbeitnehmerInnen bei den Betriebssparkassen schlecht geschützt. Gestützt auf eine Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung (Art. 3a Abs. 4 lit. e) unterstehen diese Sparkassen nämlich nicht dem Bankengesetz und damit auch nicht der Aufsicht der Bankenkommission. Demzufolge gelten auch alle weiteren Vorschriften des Bankengesetzes für diese Sparkassen nicht, namentlich die Reservebildung, Eigenmittel, Klumpenrisiken usw. Kommt dazu, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Einlegerschutz bis zu 30'000 Franken geniessen, wie dies bei den übrigen Banken der Fall ist. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, inwiefern die Risiken der Betriebssparkassen minimiert werden können.
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