Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes im Jahr 2001
Bern (ots)
Die Bundesverwaltung hat im Jahr 2001 für Öffentlichkeitsarbeit rund 82 Millionen Franken aufgewendet. Dies geht aus der Vollkostenerhebung hervor, die der Staatsrechnung beigelegt wird und die der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat. Die transparente Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit soll zu einer gezielten Steuerung der Ressourcen führen.
Bis 1999 bestand über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes wenig Transparenz. Die Gesamtkosten liessen sich kaum feststellen, weil die Ausgaben auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt waren, so dass der Verwendungszweck nur ungenügend ermittelt werden konnte. Die Bundeskanzlei und die Eidgenössische Finanzverwaltung haben im Auftrag des Bundesrates ein Instrument der Kostenerhebung erarbeitet.
Im Jahr 2000 hat die Bundesverwaltung erstmals eine Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Dabei erhoben die sieben Departemente, die Bundeskanzlei und rund 70 Bundesämter die Personal- und Sachkosten über die der Öffentlichkeitsarbeit zugeordneten Aktivitäten. Diese Vollkostenrechnung enthielt Lohn- und Arbeitsplatzkosten, Kosten der Medienarbeit, Druck- und Gestaltungskosten von Publikationen und Kampagnen, Kommissionen und Honorare Dritter, Internet und spezifische Informatikkosten. Nicht berücksichtigt wurden gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten (z.B. die Abstimmungserläuterungen), Übersetzungskosten, das Intranet und die interne Information.
Die Erfahrungen mit dieser provisorischen Kostenermittlung flossen in das definitive Erhebungsverfahren ein, das nun für das Jahr 2001 erstmals zur Anwendung gekommen ist. Die neue Methode basiert auf einem erweiterten Kostenbegriff. Die Übersetzungskosten, das Intranet sowie die interne Information sind neu hinzugekommen, gesetzlich vorgeschriebene Publikationen bleiben weiterhin ausgeklammert.
Vollkosten
Allein aufgrund des Systemwechsels mit erweitertem Kostenbegriff musste der Gesamtbetrag höher ausfallen als im Vorjahr. Eine Analyse der Kostensteigerung bestätigt denn auch, dass die Zunahme hauptsächlich auf den Systemwechsel zurückzuführen ist. Die Totalkosten 2001 betragen knapp 82 Mio. Franken gegenüber 62,5 Mio. im Jahr 2000. Die Zunahme im Betrag von total 19,4 Mio. Franken ist im Detail auf folgende Faktoren zurückzuführen: Übersetzungen (Personal- und Sachkosten) +8,9 Mio., Interne Information (Personalkosten) +4,6 Mio. und allgemeine Kostenzunahme +3,8 Mio. (davon Personalkosten +2 Mio., Sachkosten +1,8 Mio.). Die verbleibende Differenz von 2,1 Mio. ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2000 die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesamt für Verkehr und im Amt für Raumentwicklung nicht erhoben worden sind.
Personalbereich
Die Personalkosten betragen 48,3 Mio Franken (2000: 33,7 Mio.). Die Steigerung ist hauptsächlich auf den Einbezug des Übersetzungsdienstes, des Intranets und der internen Information zurückzuführen. Umgerechnet auf Vollstellen arbeiten in der Bundesverwaltung insgesamt 292 Personen (2000: 218), die gemäss dem vorgegebenen Produktekatalog mit der Öffentlichkeitsarbeit betraut sind.
Sachkosten
Die Sachkosten (Produktion, Honorare u.a.) betrugen im Jahre 2001 rund 33,7 Mio. Franken (2000: 28,9 Mio.). Die Steigerung ist mehrheitlich auf den Einkauf von externen Dienstleistungen (Honorare +3.1 Mio. Franken) zurückzuführen.
Einschätzung
Die Erfahrung der ersten beiden Erhebungsjahre zeigt, dass das System die Kostentransparenz erhöht und eine gezielte Steuerung der Ressourcen ermöglicht. So hat denn beispielsweise die Bundeskanzlei zur Einsparung von extern bezogenen Dienstleistungen die mit 150 Stellenprozenten dotierte Stabsstelle «Kommunikationsunterstützung Bundesrat und Departemente» geschaffen. Diese bietet nun den Departementen Leistungen an, die bisher mehrheitlich extern eingekauft werden mussten.
Weiteres Vorgehen
Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit werden künftig jedes Jahr ermittelt und mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung den Finanzkommissionen zugestellt.
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