Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Finanzverwaltung EFV mehr verpassen.

Eidg. Finanzverwaltung EFV

Kursverluste des Ausgleichsfonds der AHV auf den Aktienanlagen

Bern (ots)

Die Kursverluste an den internationalen Aktienmärkten
haben sich negativ auf den Ausgleichsfonds der Alters- und
Hinterlassenenversicherung ausgewirkt. Sie lassen sich nur dann
kompensieren, wenn die Aktien jetzt nicht verkauft werden, wie der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat
Giuliano Bignasca (Lega/TI) schreibt.
Bignasca hatte mit seiner Interpellation unter anderem wissen
wollen, warum der Bundesrat die Anlagemöglichkeiten der
AHV-Ausgleichskasse schon auf den 1. Februar 2001 festgelegt habe,
ohne die Ergebnisse der 11. AHV-Revision abzuwarten, und wann und wie
sich die erzielten Verluste wieder wettmachen liessen.
Dazu hält der Bundesrat folgendes fest: Der Verwaltungsrat des
Ausgleichsfonds der AHV hat aufgrund der mit der 10. AHV-Revision
erweiterten Anlagemöglichkeiten eine Anlagestrategie beschlossen, die
unter anderem auch Anlagen in Aktien vorsieht, und mit der
langfristig eine höhere Rendite zu erwarten ist, als sie mit
Bundesobligationen erzielt werden kann. Der Bundesrat selbst hat auf
Empfehlung der Geschäftsprüfungskommissionen im Rahmen der 11.
AHV-Revision zwecks Diversifikation der Anlagen eine Erweiterung der
Anlagemöglichkeiten auf ausländische Aktien vorgeschlagen. Die Eidg.
Räte haben einer Motion der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates folgend die entsprechende Anpassung des AHV-Gesetzes
vor Verabschiedung der 11. AHV-Revision beschlossen. Sie wurde am 1.
Februar 2001 in Kraft gesetzt.
In seiner Antwort an Bignasca schreibt der Bundesrat weiter, dass
er sich der höheren Wertschwankungen von Anlagen an den
Kapitalmärkten bewusst ist. Er ist aber der Auffassung, dass der
Ausgleichsfonds der AHV mit einer langfristig ausgerichteten
Anlagepolitik für die daraus resultierenden Risiken mit einer höheren
Rendite adäquat entschädigt wird. Die wegen der unerfreulichen
Entwicklung an den Aktienbörsen im Jahre 2001 erlittenen Kursverluste
liessen sich nur dann kompensieren, wenn die Aktien jetzt nicht
verkauft würden. Über den Zeitpunkt der Kompensation macht der
Bundesrat keine verbindliche Aussage.

Kontakt:

Dominique Salamin
Geschäftsführer AHV-Fonds
Tel. +41/22/795'95'28

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Finanzverwaltung EFV
Weitere Storys: Eidg. Finanzverwaltung EFV
  • 22.05.2002 – 12:04

    Bundesrat zu offenen Fragen betreffend Goldinitiative

    (Originaltitel: Bundesrat zu offenen Fragen betreffend Goldinitiative und Gegenvorschlag «Gold für AHV, Kantone und Stiftung») Bern (ots) - Im Hinblick auf die Volksabstimmung zur «Goldinitiative» der SVP und zum behördlichen Gegenvorschlag «Gold für AHV, Kantone und Stiftung» hat der Bundesrat Stellung zu offenen Fragen genommen. Diese betreffen einerseits den in der Goldinitiative nicht präzis bezifferten ...

  • 15.05.2002 – 10:48

    Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte - Vernehmlassung mit kontroversem Ergebnis

    Bern (ots) - Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz verlief kontrovers. Das EFD wird daher eine kleine Expertenkommission einsetzen, die bis Ende 2003 einen Bericht vorlegen soll. Die angestrebte gesetzliche Regelung über nachrichtenlose Vermögenswerte soll Rahmenbedingungen für die Selbstregulierung definieren. In Erfüllung verschiedener parlamentarischer ...

  • 29.04.2002 – 12:35

    Regelung der Nachidentifizierung bei Postfinance

    Bern (ots) - Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, die SRO Post und Postfinance haben das weitere Vorgehen bei der Nachidentifizierung geregelt. Neu erfolgt eine risikoorientierte Vorgehensweise. Wie alle einer SRO angeschlossenen oder der Kontrollstelle direkt unterstellten Finanzintermediäre wurde auch Postfinance angehalten, für die vor dem 1. April 2000 aufgenommenen Kundenbeziehungen ...