Kursverluste des Ausgleichsfonds der AHV auf den Aktienanlagen
Bern (ots)
Die Kursverluste an den internationalen Aktienmärkten haben sich negativ auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgewirkt. Sie lassen sich nur dann kompensieren, wenn die Aktien jetzt nicht verkauft werden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Giuliano Bignasca (Lega/TI) schreibt.
Bignasca hatte mit seiner Interpellation unter anderem wissen wollen, warum der Bundesrat die Anlagemöglichkeiten der AHV-Ausgleichskasse schon auf den 1. Februar 2001 festgelegt habe, ohne die Ergebnisse der 11. AHV-Revision abzuwarten, und wann und wie sich die erzielten Verluste wieder wettmachen liessen.
Dazu hält der Bundesrat folgendes fest: Der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AHV hat aufgrund der mit der 10. AHV-Revision erweiterten Anlagemöglichkeiten eine Anlagestrategie beschlossen, die unter anderem auch Anlagen in Aktien vorsieht, und mit der langfristig eine höhere Rendite zu erwarten ist, als sie mit Bundesobligationen erzielt werden kann. Der Bundesrat selbst hat auf Empfehlung der Geschäftsprüfungskommissionen im Rahmen der 11. AHV-Revision zwecks Diversifikation der Anlagen eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten auf ausländische Aktien vorgeschlagen. Die Eidg. Räte haben einer Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates folgend die entsprechende Anpassung des AHV-Gesetzes vor Verabschiedung der 11. AHV-Revision beschlossen. Sie wurde am 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt.
In seiner Antwort an Bignasca schreibt der Bundesrat weiter, dass er sich der höheren Wertschwankungen von Anlagen an den Kapitalmärkten bewusst ist. Er ist aber der Auffassung, dass der Ausgleichsfonds der AHV mit einer langfristig ausgerichteten Anlagepolitik für die daraus resultierenden Risiken mit einer höheren Rendite adäquat entschädigt wird. Die wegen der unerfreulichen Entwicklung an den Aktienbörsen im Jahre 2001 erlittenen Kursverluste liessen sich nur dann kompensieren, wenn die Aktien jetzt nicht verkauft würden. Über den Zeitpunkt der Kompensation macht der Bundesrat keine verbindliche Aussage.
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