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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Abschaffung der Betriebssparkassen vorgesehen

Bern (ots)

Die Betriebssparkassen in der heutigen Form sollen
abgeschafft werden. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) schlägt vor,
die Ausnahmeregelung für diese Sparkassen in der Bankenverordnung zu
streichen. Diese Woche eröffnet es eine Vernehmlassung zur
entsprechenden Änderung der Bankenverordnung.
Wie der Fall Swissair letztes Jahr gezeigt hat, sind
Privateinlagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den
Betriebssparkassen schlecht geschützt. Gestützt auf eine
Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung (Art. 3a Abs. 4 lit. e)
unterstehen diese Sparkassen nicht dem Bankengesetz und damit auch
nicht der Aufsicht der Eidg. Bankenkommission (EBK). Demzufolge
gelten auch alle weiteren Vorschriften des Bankengesetzes für diese
Sparkassen nicht, namentlich jene betreffs Reservebildung,
Eigenmittel, Klumpenrisiken usw. Aufgrund zweier parlamentarischer
Vorstösse schlägt das EFD nun vor, die Ausnahmebestimmung von Art. 3a
Abs. 4 lit. e BankV zu streichen. Damit wären die Betriebssparkassen
in der heutigen Form nicht mehr zulässig.
Das EFD eröffnet diese Woche zur Änderung der Bankenverordnung
eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Es wird nach
durchgeführter Vernehmlassung dem Bundesrat einen Vorschlag zur
Revision von Art. 3a Bankenverordnung unterbreiten.
Vernehmlassungsunterlagen können beim Bundesamt für Bauten und
Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden.

Kontakt:

Barbara Schaerer
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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