Abschaffung der Betriebssparkassen vorgesehen
Bern (ots)
Die Betriebssparkassen in der heutigen Form sollen abgeschafft werden. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) schlägt vor, die Ausnahmeregelung für diese Sparkassen in der Bankenverordnung zu streichen. Diese Woche eröffnet es eine Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung der Bankenverordnung.
Wie der Fall Swissair letztes Jahr gezeigt hat, sind Privateinlagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Betriebssparkassen schlecht geschützt. Gestützt auf eine Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung (Art. 3a Abs. 4 lit. e) unterstehen diese Sparkassen nicht dem Bankengesetz und damit auch nicht der Aufsicht der Eidg. Bankenkommission (EBK). Demzufolge gelten auch alle weiteren Vorschriften des Bankengesetzes für diese Sparkassen nicht, namentlich jene betreffs Reservebildung, Eigenmittel, Klumpenrisiken usw. Aufgrund zweier parlamentarischer Vorstösse schlägt das EFD nun vor, die Ausnahmebestimmung von Art. 3a Abs. 4 lit. e BankV zu streichen. Damit wären die Betriebssparkassen in der heutigen Form nicht mehr zulässig.
Das EFD eröffnet diese Woche zur Änderung der Bankenverordnung eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Es wird nach durchgeführter Vernehmlassung dem Bundesrat einen Vorschlag zur Revision von Art. 3a Bankenverordnung unterbreiten.
Vernehmlassungsunterlagen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden.
Kontakt:
Barbara Schaerer
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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