Rechtliche Schritte gegen die Verantwortliche des Swissair-Debakels
Bern (ots)
Der Bundesrat legt Wert auf die umfassende Aufklärung des Swissair-Debakels. Zusammen mit dem Kanton Zürich leistet er deshalb einen namhaften Beitrag an die vom Sachwalter SAirGroup geleiteten Ermittlungen. Diese Ermittlungen lösen die ursprüngliche Sonderprüfung ab.
In Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung dargelegt, dass die Überführung der im Frühjahr letzten Jahres vom Kanton Zürich und von der Eidgenossenschaft angestrengten aktienrechtlichen Sonderprüfung in ein von Sachwalter Karl Wüthrich geführtes Verfahren grosse Vorteile bietet: Der Sachwalter braucht keine Rücksicht auf Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Firma zu nehmen; er ist nicht an die dem Verwaltungsrat in früheren Jahren gewährte Déchargeerteilung gebunden; es steht im frei, die Untersuchung je nach aktuellem Kenntnisstand auf bestimmte Tatbestände zu fokussieren oder auszudehnen; schliesslich kann er sich auch mit den Verantwortlichkeiten beim so genannten Grounding befassen.
Um zu gewährleisten, dass die von Ernst&Young im Rahmen der Sonderprüfung schon erzielten Ergebnisse nahtlos in die aktuellen Untersuchungen übergeführt werden können, wird der Bund zusammen mit dem Kanton Zürich einen namhaften Beitrag an die bisherigen Arbeiten und ihre Fortführung leisten. Das Parlament hat den erforderlichen Kredit anlässlich der Sondersession im Herbst letzten Jahres bereits bewilligt. Im Gegenzug ist sichergestellt, dass Parlament und Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse ins Bild gesetzt werden.
Der Bundesrat erachtet dieses Dispositiv zur Abklärung der Verantwortlichkeiten als wirksam und ausreichend. In bereits laufende Strafverfahren will er sich daher nicht einmischen. Im übrigen waren für die Vertragsgestaltung zwischen SAirGroup und Mario Corti die Gesellschaftsorgane verantwortlich. Diese hatten keinen Anlass, darüber die Landesregierung zu unterrichten. Hingegen wird sich der Sachwalter auch mit den Anstellungsbedingungen des CEO und VR-Präsidenten von SAirGroup befassen.
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