Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei setzt den illegalen Tätigkeiten von drei Finanzintermediären ein Ende
Bern (ots)
Mit Verfügungen vom 27. Juni 2002 hat die Kontrollstelle drei illegal tätige Gesellschaften (Allguard AG / Fimanet Finance Management Network AG / Aggadon AG) in Liquidation gesetzt. Diese drei Gesellschaften verfügten weder über die zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendige Bewilligung, noch trafen sie die zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nötigen Massnahmen. Die Kontrollstelle sah sich deshalb gezwungen diese Gesellschaften aufzulösen und in Liquidation zu setzen.
Die Kontrollstelle ist die für die Umsetzung des am 1. April 1998 in Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes im Parabanken-Sektor zuständige Behörde. Sie überwacht Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen. Die Kontrollstelle beaufsichtigt namentlich Devisenhändler, Vermögensverwalter, Treuhänder, Wechselstuben, Anwälte, Notare und die Post.
Im Parabanken-Sektor tätige Finanzintermediäre bedürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer Bewilligung der Kontrollstelle oder müssen sich einer von der Kontrollstelle anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen. Verfügt ein Finanzintermediär weder über eine Bewilligung der Kontrollstelle noch über einen SRO-Anschluss, ist er illegal tätig. In solchen Fällen trifft die Kontrollstelle die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes notwendigen Massnahmen. Dabei stellt die Liquidation einer Gesellschaft die einschneidendste Massnahme dar.
Das Geldwäschereigesetz statuiert die Sorgfaltspflichten, denen Finanzintermediäre im Verhältnis zu Dritten nachkommen müssen. Zu diesen Pflichten gehören: die Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei, die Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, die besondere Abklärungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Hintergründe bestimmter Transaktionen, die Dokumentationspflicht sowie die Pflicht zur Ergreifung der notwendigen organisatorischen Massnahmen.
Aufgrund der neuen personellen Ressourcen ist die Kontrollstelle mittlerweile in der Lage, Finanzintermediäre, die ohne Bewilligung bzw. SRO-Anschluss tätig sein könnten, gezielt zu überprüfen. So hat sie drei Finanzintermediäre (die Allguard AG in Schlieren, die Fimanet Finance Management Network AG in Oberaach und die Aggadon AG in Zürich) entdeckt, die illegal in den Bereichen Valorendepots, Geldtransfer und Devisenhandel tätig sind. Diese drei Gesellschaften verfügten weder über eine Bewilligung der Kontrollstelle, noch waren sie einer SRO angeschlossen. Zudem verletzten diese Gesellschaften die im Geldwäschereigesetz statuierten Sorgfaltspflichten grob. Da keine andere Massnahme den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen vermag, sah sich die Kontrollstelle gezwungen, den Tätigkeiten dieser drei Gesellschaften ein Ende zu bereiten und deren Liquidation zu verfügen. Zudem müssen die Verantwortlichen der betroffenen Gesellschaften mit einer Busse von bis zu 200 '000 Franken rechnen.
Weitere Informationen werden von der Leiterin der Kontrollstelle, Frau Dina Balleyguier, erteilt (031/322'68'50). Allgemeine Informationen über die Kontrollstelle sind unter www.gwg.admin.ch abrufbar.
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