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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei setzt den illegalen Tätigkeiten von drei Finanzintermediären ein Ende

Bern (ots)

Mit Verfügungen vom 27. Juni 2002 hat die
Kontrollstelle drei illegal tätige Gesellschaften (Allguard AG /
Fimanet Finance Management Network AG / Aggadon AG) in Liquidation
gesetzt. Diese drei Gesellschaften verfügten weder über die zur
Ausübung ihrer Tätigkeit notwendige Bewilligung, noch trafen sie die
zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nötigen Massnahmen. Die
Kontrollstelle sah sich deshalb gezwungen diese Gesellschaften
aufzulösen und in Liquidation zu setzen.
Die Kontrollstelle ist die für die Umsetzung des am 1. April 1998
in Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes im Parabanken-Sektor
zuständige Behörde. Sie überwacht Personen, die berufsmässig fremde
Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen
oder zu übertragen. Die Kontrollstelle beaufsichtigt namentlich
Devisenhändler, Vermögensverwalter, Treuhänder, Wechselstuben,
Anwälte, Notare und die Post.
Im Parabanken-Sektor tätige Finanzintermediäre bedürfen zur
Ausübung ihrer Tätigkeit einer Bewilligung der Kontrollstelle oder
müssen sich einer von der Kontrollstelle anerkannten
Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen. Verfügt ein
Finanzintermediär weder über eine Bewilligung der Kontrollstelle noch
über einen SRO-Anschluss, ist er illegal tätig. In solchen Fällen
trifft die Kontrollstelle die zur Wiederherstellung des
ordnungsgemässen Zustandes notwendigen Massnahmen. Dabei stellt die
Liquidation einer Gesellschaft die einschneidendste Massnahme dar.
Das Geldwäschereigesetz statuiert die Sorgfaltspflichten, denen
Finanzintermediäre im Verhältnis zu Dritten nachkommen müssen. Zu
diesen Pflichten gehören: die Pflicht zur Identifizierung der
Vertragspartei, die Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich
berechtigten Person, die besondere Abklärungspflicht bezüglich der
wirtschaftlichen Hintergründe bestimmter Transaktionen, die
Dokumentationspflicht sowie die Pflicht zur Ergreifung der
notwendigen organisatorischen Massnahmen.
Aufgrund der neuen personellen Ressourcen ist die Kontrollstelle
mittlerweile in der Lage, Finanzintermediäre, die ohne Bewilligung
bzw. SRO-Anschluss tätig sein könnten, gezielt zu überprüfen. So hat
sie drei Finanzintermediäre (die Allguard AG in Schlieren, die
Fimanet Finance Management Network AG in Oberaach und die Aggadon AG
in Zürich) entdeckt, die illegal in den Bereichen Valorendepots,
Geldtransfer und Devisenhandel tätig sind. Diese drei Gesellschaften
verfügten weder über eine Bewilligung der Kontrollstelle, noch waren
sie einer SRO angeschlossen. Zudem verletzten diese Gesellschaften
die im Geldwäschereigesetz statuierten Sorgfaltspflichten grob. Da
keine andere Massnahme den ordnungsgemässen Zustand wieder
herzustellen vermag, sah sich die Kontrollstelle gezwungen, den
Tätigkeiten dieser drei Gesellschaften ein Ende zu bereiten und deren
Liquidation zu verfügen. Zudem müssen die Verantwortlichen der
betroffenen Gesellschaften mit einer Busse von bis zu 200 '000
Franken rechnen.
Weitere Informationen werden von der Leiterin der Kontrollstelle,
Frau Dina Balleyguier, erteilt (031/322'68'50). Allgemeine
Informationen über die Kontrollstelle sind unter www.gwg.admin.ch
abrufbar.

Kontakt:

Kontrollstelle GwG
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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