Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Broschüre zur Diplomanerkennung
Bern (ots)
Das Personenfreizügigkeitsabkommen, in Kraft seit dem 1. Juni 2002, bringt auch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Zeugnissen und Fähigkeitsausweisen zwischen der Schweiz und der EU. Je nach Land sind dabei jedoch bestimmte Regeln zu beachten. Damit sich interessierte Bürgerinnen und Bürger hier besser zurechtfinden, hat das Integrationsbüro EDA/EVD eine Broschüre mit nützlichen Tipps und Adressen geschaffen.
Jedes EU-Land vergibt eigene Titel zur Berufsausübung, was die Mobilität der Berufstätigen innerhalb der EU erschwert. Um dieses Hindernis zu überwinden, hat die Europäische Union ein System zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Fähigkeitsausweisen errichtet. An diesem System nimmt die Schweiz nun dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen teil. Diese gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Zeugnissen und Fähigkeitsausweisen ist die notwendige Ergänzung zur Koordination von Arbeits- und Niederlassungsbedingungen sowie der Bestimmungen in der Sozialversicherung. Nur so können Schweizerinnen und Schweizer wirklich von den neuen Freiheiten profitieren, die das Personenfreizügigkeitsabkommen eröffnet.
Schweizerinnen und Schweizer kommen somit einfacher zur Anerkennung ihrer zuhause erworbenen Ausbildung, wenn sie im EU-Raum arbeiten wollen. Dasselbe gilt umgekehrt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz eine Arbeitstätigkeit ausüben wollen. Mit dem revidierten EFTA-Übereinkommen gilt die erleichterte Anerkennung von Diplomen überdies auch zwischen der Schweiz und ihren EFTA-Partnern Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die Regeln, die es dabei zu beachten gilt, erläutert die neue Broschüre «Schweizer Diplome in der EU / EU-Diplome in der Schweiz». Sie enthält zudem die Adressen der wichtigsten Stellen im In- und Ausland, die für die Prüfung von Anträgen auf Diplomanerkennung zuständig sind.
Die Broschüre ist in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache erhältlich und kann unter Angabe der Bestellnummer (201.350d, 201.350f, 201.350i, 201.350e) bei folgender Adresse angefordert werden:
BBL Vertrieb Publikationen 3003 Bern Internet: www.bbl.admin.ch/bundespublikationen.
Die Broschüre ist auch auf der Website des Integrationsbüros (www.europa.admin.ch) verfügbar oder kann dort bestellt werden.
Kontakt:
Lukas Gresch
Integrationsbüro
Tel. +41/31/322'22'45
mailto:lukas.gresch@seco.admin.ch