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Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Berufliche Vorsorge: Ausübung der Aktionärsrechte durch Vorsorgeeinrichtungen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Verordnung über die berufliche
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge abgeändert: Die
Vorsorgeeinrichtungen sind künftig verpflichtet Regeln aufzustellen,
die bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte zur Anwendung gelangen.
Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft.
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass die von ihnen
übernommenen Verpflichtungen, d.h. die Erfüllung der Vorsorgezwecke
jederzeit gewährleistet ist. Die Einrichtungen regeln ihr
Finanzierungssystem selber, das sich insbesondere auf die
Vermögenserträge abstützt. Die Rechte, die ihnen als Aktionärinnen
zustehen - und die Ausübung dieser Rechte - spielen somit bei der
Finanzierung der beruflichen Vorsorge eine zentrale Rolle. Eine für
den Zeitraum 1998-2000 durchgeführte Erhebung über die Anlagen der
Pensionskassen zeigt, dass über 50 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen
ihr Stimmrecht nicht wahrnehmen. Nur gerade 5 Prozent der
Einrichtungen geben ihre Stimme bei den Generalversammlungen
systematisch ab. Die übrigen Kassen nehmen ihr Stimmrecht nur
sporadisch wahr.
Zur Verbesserung der Situation hat der Bundesrat die Verordnung
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
abgeändert. Die Vorsorgeinrichtungen müssen künftig in ihren Statuten
oder reglementarischen Bestimmungen festhalten, wie sie ihre
Aktionärsrechte ausüben wollen. Die Stimmentscheide sind von den
Mitgliedern des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung zu fällen,
indem sie dem Paritätsgrundsatz Rechnung tragen. Der Bundesrat hat -
in Anbetracht der zahlreichen damit verbundenen Schwierigkeiten -
keine sozialen oder ökologischen Kriterien für die Stimmausübung
erlassen. Es ist praktisch unmöglich, gemeinsame und allgemeine
Kriterien festzulegen, da diese von verschiedenen Faktoren abhängen,
wie etwa von der Art der Einrichtung, deren Grösse oder vom Kreis der
Versicherten.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte Französisch/italienisch:
Tel. +41 31 322 91 86
Erika Schnyder, Sektionschefin
Sektion Recht und Gesetzgebung

Auskünfte Deutsch:
Tel. +41 31 322 42 32
Jean-Pierre Landry, Sektionschef
Sektion Ökonomie und Revisionen,
Abteilung Berufliche Vorsorge,

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Internet: www.bsv.admin.ch

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