Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Abkommen über die Personenfreizügigkeit und Sozialversicherungen
Bern (ots)
Wo kann man sich informieren?
Am 1. Juni 2002 ist das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Das Abkommen bringt für Staatsangehörige der Schweiz und der EU mit Wohnsitz in der Schweiz keine wesentlichen Änderungen. Es betrifft hingegen Personen, die ihren Wohnort von der Schweiz in einen EU-Staat verlegen oder umgekehrt, Grenzgänger/innen und in der Schweiz wohnhafte Personen, die ihren Urlaub in einem EU-Staat verbringen. Um die in diesem Zusammenhang aufgetauchten Fragen zu beantworten, hält das BSV für Versicherte und Interessierte verschiedene Informationssites und die Broschüre "Soziale Sicherheit in der Schweiz" bereit, die gemeinsam mit der Informationsstelle AHV/IV herausgegeben wurde und bei den Ausgleichskassen bezogen werden kann.
Das Abkommen über den freien Personenverkehr koordiniert die verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme, ohne sie jedoch zu harmonisieren. Bei der sozialen Sicherheit bezieht sich diese Koordination auf die gesetzlichen Regelungen im Alter, bei Invalidität, Tod (Hinterlassenenleistungen), Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit und den Familienzulagen. Die eingeführten Än-derungen betreffen die Staatsangehörigen der Schweiz oder der EU, die berufstätig sind oder waren und ihren Wohnort von der Schweiz in ein EU-Land verlegen oder umgekehrt, Grenzgänger/innen und ihre Familienmitglieder, in der Schweiz wohnhafte EU-Staatsangehörige, deren Familienmitglieder in einem EU-Land leben und EU-Rentner/innen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Abkommen regelt zudem die Versicherungsdeckung bei Krankheit von in der Schweiz versicherten Personen, die ihre Ferien in einem EU-Land verbringen.
Die Broschüre "Soziale Sicherheit in der Schweiz" enthält die wichtigsten Informationen. Sie informiert über das Personenverkehrsabkommen und das Sozialversicherungssystem und enthält Angaben zu den schweizerischen Sozialversicherungen, den Versicherungsbedingungen und -leistungen. Die gemeinsam vom Informationszentrum AHV/IV und dem BSV herausgegebene Informationsbroschüre liegt in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch vor. Sie kann ab sofort bei den Ausgleichskassen (siehe letzte Seite im Telefonbuch) bezogen werden und ist ab Juli auch auf dem Internet verfügbar (www.avs-ai.ch).
Das BSV stellt den Versicherten, neben den bekannten Internetsites www.bsv.admin.ch und www.bsv-vollzug.ch, eine neue Site zur Verfügung www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch. Diese behandelt Sozialversicherungsfragen im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Eine zweite Broschüre für Personen, die ihren Wohnsitz von der Schweiz in ein EU-Land verlegen, ist noch in Vorbereitung und wird diesen Herbst erscheinen.
Kontakt:
Bundesamt für Sozialversicherung
Doris Malär
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten
Tel. +41/31/322'85'00
Jean-Paul Coquoz, Präsident
Informationsstelle AHV/IV
Tel. +41/1/241'44'20 oder Mobile +41/79/203'98'64