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Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Abkommen über die Personenfreizügigkeit und Sozialversicherungen

Bern (ots)

Wo kann man sich informieren?
Am 1. Juni 2002 ist das Abkommen über den freien
Personenverkehr mit der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten.
Das Abkommen bringt für Staatsangehörige der Schweiz und der EU mit
Wohnsitz in der Schweiz keine wesentlichen Änderungen. Es betrifft
hingegen Personen, die ihren Wohnort von der Schweiz in einen
EU-Staat verlegen oder umgekehrt, Grenzgänger/innen und in der
Schweiz wohnhafte Personen, die ihren Urlaub in einem EU-Staat
verbringen. Um die in diesem Zusammenhang aufgetauchten Fragen zu
beantworten, hält das BSV für Versicherte und Interessierte
verschiedene Informationssites und die Broschüre "Soziale Sicherheit
in der Schweiz" bereit, die gemeinsam mit der Informationsstelle
AHV/IV herausgegeben wurde und bei den Ausgleichskassen bezogen
werden kann.
Das Abkommen über den freien Personenverkehr koordiniert die
verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme, ohne sie jedoch
zu harmonisieren. Bei der sozialen Sicherheit bezieht sich diese
Koordination auf die gesetzlichen Regelungen im Alter, bei
Invalidität, Tod (Hinterlassenenleistungen), Krankheit, Mutterschaft,
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit und den
Familienzulagen. Die eingeführten Än-derungen betreffen die
Staatsangehörigen der Schweiz oder der EU, die berufstätig sind oder
waren und ihren Wohnort von der Schweiz in ein EU-Land verlegen oder
umgekehrt, Grenzgänger/innen und ihre Familienmitglieder, in der
Schweiz wohnhafte EU-Staatsangehörige, deren Familienmitglieder in
einem EU-Land leben und EU-Rentner/innen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Das Abkommen regelt zudem die Versicherungsdeckung bei Krankheit von
in der Schweiz versicherten Personen, die ihre Ferien in einem
EU-Land verbringen.
Die Broschüre "Soziale Sicherheit in der Schweiz" enthält die
wichtigsten Informationen. Sie informiert über das
Personenverkehrsabkommen und das Sozialversicherungssystem und
enthält Angaben zu den schweizerischen Sozialversicherungen, den
Versicherungsbedingungen und -leistungen. Die gemeinsam vom
Informationszentrum AHV/IV und dem BSV herausgegebene
Informationsbroschüre liegt in Deutsch, Französisch, Italienisch und
Englisch vor. Sie kann ab sofort bei den Ausgleichskassen (siehe
letzte Seite im Telefonbuch) bezogen werden und ist ab Juli auch auf
dem Internet verfügbar (www.avs-ai.ch).
Das BSV stellt den Versicherten, neben den bekannten Internetsites
www.bsv.admin.ch und www.bsv-vollzug.ch, eine neue Site zur Verfügung
www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch. Diese behandelt
Sozialversicherungsfragen im Zusammenhang mit den bilateralen
Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Eine zweite Broschüre für Personen, die ihren Wohnsitz von der
Schweiz in ein EU-Land verlegen, ist noch in Vorbereitung und wird
diesen Herbst erscheinen.

Kontakt:

Bundesamt für Sozialversicherung
Doris Malär
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten
Tel. +41/31/322'85'00

Jean-Paul Coquoz, Präsident
Informationsstelle AHV/IV
Tel. +41/1/241'44'20 oder Mobile +41/79/203'98'64

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