Aufschiebende Wirkung bei MP3-Urheberrechtsangaben! SWICO erfolgreich beim Bundesgericht.
Zürich (ots)
Abgaben auf MP3-Playern und Harddisk-Recordern sind vorläufig nicht zu entrichten. Das Bundesgericht hat verfügt, dass der Verwaltungsgerichtsbeschwerde des SWICO aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Der SWICO (Schweizerischer Wirtschaftsverband der Organisations-, Informations- und Kommunikationstechnik) nimmt diesen Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis.
Der SWICO hat im Januar 2006 beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde zur Inkraftsetzung des Gemeinsamen Tarifs GT 4d eingereicht. Das Bundesgericht hat die Eingabe behandelt und mit der Verfügung vom 20. Februar 2006 entschieden, den von den Verwertungsgesellschaften vorgesehene Einführungszeitpunkt von 1. März 2006 aufzuschieben.
Dem SWICO ist es gelungen, den Einführungszeitpunkt für die "Urheberrechtsvergütung auch auf digitalen Speichern in MP3-Playern und Harddisc-Recordern" von 1. März 2006 aufschieben zu lassen.
Kontakt:
Rita Wirz
Geschäftsführerin SWICO
Technoparkstrasse 1
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Tel. +41/(0)44/445'38'00
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