Patentgesetzrevision: Pharmabranche lehnt die Vorlage ab
Basel (ots)
Am 31. Oktober läuft die Frist zur zweiten Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes ab. Mit seiner Vorlage wollte der Bundesrat die Biotechnologie in der Schweiz stärken. Dieses Ziel wird aus Sicht von Interpharma nicht erreicht. Ganz im Gegenteil: Die vorgeschlagenen Änderungen schwächen den Patentschutz in der Schweiz. So sieht die Revision eine Beschränkung des Stoffschutzes und die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen vor. Beides wird von der Pharmabranche abgelehnt.
An seiner Sitzung vom 7. Juni 2004 hat der Bundesrat die zweite Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes eröffnet. Die Revisionsvorlage hat zum Ziel, die Innovation auf dem Gebiet der Biotechnologie dank angemessenem Patentschutz zu fördern und zu stärken. Dieses Ziel wird mit der vom Bundesrat verabschiedeten Vorlage verfehlt. Die vorgeschlagenen Änderungen entfalten eine gegenteilige Wirkung und schwächen damit den Patentschutz und den Forschungsplatz Schweiz.
Keine Begrenzung des Schutzumfanges von Patenten auf Gensequenzen Der Bundesrat will den Schutzumfang für Patente, die eine Gensequenz zum Gegenstand haben, auf den konkret offenbarten Zweck der gemachten Erfindung beschränken. Diese Einschränkung des Stoffschutzes bedeutet einen zum Vergleich zu den USA und der europäischen Union schwächeren Patentschutz. Für die forschende Pharmaindustrie ist dies besonders problematisch, denn der eingeschränkte Schutz erlaubt es nicht mehr, die Erfindungen angemessen zu schützen.
Offenlegung der Quelle: Kein Alleingang zum Nachteil der Schweiz Gemäss Vorschlag Bundesrat sollen bei der Patentanmeldung die Quellen der genetischen Ressourcen und des traditionellen Wissens, auf denen die Erfindung beruht, offen gelegt werden müssen. Solche und ähnliche Regelungen werden zurzeit in verschiedenen internationalen Foren (WTO, WIPO etc.) diskutiert. Ein Abschluss der Verhandlungen ist aber noch nicht absehbar. Es ist deshalb unverständlich, warum der Bundesrat nun vorgreift und bereits eine Regelung postuliert. Auch wird das Risiko eingegangen, dass die vorgeschlagene Regelung sich als strenger erweist, als es die internationalen Anforderungen vorsehen werden und somit mit diesen nicht vereinbar sein wird.
Mit diesen beiden vorgeschlagenen Änderungen schwächt der Bundesrat das heute geltende Schutzniveau von biotechnologischen Erfindungen ab. Der Entwurf bleibt nicht nur hinter dem Schutzniveau der USA, sondern auch hinter dem von der EU in der Biotechnologie-Richtlinie festgesetzten Schutzniveau zurück. Diese Schwächung ist auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz problematisch, denn ein starker Schutz des geistigen Eigentums ist ein wichtiger Faktor im internationalen Standortwettbewerb. Gerade die Förderung des Forschungsplatzes und der Schutz der Innovation sind der Schlüssel für wirtschaftliches Wachstum. Anstatt die Innovation zu fördern und den Forschungsplatz zu stärken, wird ein negatives Signal gesetzt.
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