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Interpharma

Interpharma: Patentgesetz wahrt Forschungsfreiheit

Basel (ots)

Bereits in der Vernehmlassung zur
Patentgesetzrevision sind sie heftig umstritten: die Biotech-Patente.
Uneinigkeit herrscht darüber, was künftig patentierbar sein soll und
wo Grenzen zu ziehen sind. Vertreter von Wissenschaft,
Biotechnologie- und Pharmabranche diskutierten am heutigen
Medienseminar über die Bedeutung von Patenten und beurteilten aus
ihrer Sicht den vom Bundesrat vorgeschlagenen "Kompromiss" beim
Stoffschutz. Fazit der Referenten: Patente behindern die
Forschungsfreiheit nicht, sie fördern vielmehr Kooperationen zwischen
Hochschulen, Biotech- und Pharmabranche und schaffen Anreize für
Innovationen in der Forschung.
Investitionen in die Forschung und die Umsetzung dieser Forschung
in neue Produkte - so genannte Innovationen - führen zu
wirtschaftlichem Erfolg eines Unternehmens und sind damit ein
wesentlicher Motor des Schweizer Wirtschaftswachstums. "Um diese
Investitionen zu schützen und weitere Anreize für Innovationen zu
schaffen, braucht es einen angemessenen Schutz, den Patentschutz",
betont Kuno Schwander, Patentanwalt bei DSM und Vorstandsmitglied der
Swiss Biotech Association. Es kann aber längst nicht alles patentiert
werden: Forschungsresultate müssen neu sein, auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Bei der
Patentanmeldung muss der Forscher seine Resultate offen legen, er
verschafft damit der Öffentlichkeit technologischen Fortschritt. Im
Gegenzug erhält er ein zeitlich begrenztes Exklusivrecht, seine
Erfindung kommerziell zu nutzen.
Strengere Voraussetzungen bei der Patentierung als im Ausland
Mit der Revision soll das Schweizer Patentrecht den
technologischen und internationalen Entwicklungen angepasst und
insbesondere an die EU-Biotech-Richtlinie angeglichen werden. So
sollen bereits heute im Gesetz bestehende Ausschlusskriterien der
Patentierung erweitert und präzisiert werden. Zudem soll der
Schutzumfang für Gensequenzen definiert werden. Der vom Bundesrat
vorgeschlagene "Kompromiss" sieht einen tief gehenden, aber in der
Reichweite eng gefassten Stoffschutz vor. Damit würden in der Schweiz
strengere Patentierungs-Voraussetzungen geschaffen, als sie in
Deutschland oder Grossbritannien gelten. "Gerade für die
Biotechnologie-Unternehmen ist der Stoffschutz entscheidend", führt
Thomas Stauffer, COO von Pevion Biotech, an und sagt weiter: "Auch
wenn dieser mit dem beschlossenen Kompromiss stark eingeschränkt wird
und somit weniger weit geht als in der EU-Biotechnologie-Richtlinie
festgeschrieben, unterstützt die Biotechnologie-Branche den
Vorschlag, weil der so zentrale Stoffschutz weiterhin sichergestellt
werden muss."
Spekulative Patente werden verhindert
Die beim Stoffschutz eng gefasste Reichweite, dass nämlich der
Patentschutz nur für diejenigen Gensequenzen gilt, welche die im
Patent konkret beschriebene Funktion erfüllen, begrüsst die
Vertreterin der Wissenschaft, Corina Schütt von der Transferstelle
der ETH Zürich. Damit werden spekulative Patente verhindert, und es
können weder zukünftige Forschungsfelder monopolisiert, noch
unangemessene Abhängigkeiten geschaffen werden.
"Die Formel Stoffschutz, aber enge Reichweite bringt keine
Ausweitung, sondern eine klare Einschränkung der Patentierung von
biotechnologischen Erfindungen und wird auch durch die
Pharmaindustrie unterstützt", erläutert Eric Notegen, Leiter Global
Patent Function bei Roche. Eine Relativierung des Stoffschutzes
hingegen würde viele Patente praktisch wertlos machen und es
Trittbrettfahrern ermöglichen, mit minimalem Aufwand von den enormen
Investitionen in Forschung und Entwicklung des Patentinhabers zu
profitieren. Dies zeigt Notegen am Beispiel MabThera auf, das
ursprünglich zur Behandlung des Non-Hodgkin-Lymphoms entwickelt
wurde. Später stellte sich aber heraus, dass es auch Patienten mit
rheumatoider Arthritis hilft. Ohne Stoffschutz hätte der
Patentinhaber, welcher die hohen Erstentwicklungskosten trägt, das
Nachsehen.
Patente dürfen weder die Forschung behindern noch die
Forschungsfreiheit einschränken
Im Unterschied zur EU-Biotech-Richtlinie schreibt die Schweizer
Patentgesetzrevision zudem ein breites Forschungsprivileg vor. "Der
vorliegende Entwurf erreicht den Ausgleich zwischen dem Bedürfnis
nach einem starken Schutz von Erfindungen und dem Wunsch nach
Forschungsfreiheit. Deshalb unterstützt die ETH Zürich die Vorlage",
sagt Schütt. Der Patentschutz ermögliche den fairen und geregelten
Transfer von Wissen und Technologien, welche in der
Hochschulforschung gewonnen und entwickelt wurden; sei dies im Rahmen
von Forschungskooperationen oder bei der Gründung von Spin-off- und
Start-up-Unternehmen, führt Schütt weiter aus.
Eric Notegen verweist zudem auf die exponentielle Zunahme des
Wissens einerseits und andererseits der Anzahl Patente - gerade im
medizinischen Bereich - in den vergangenen 15 bis 20 Jahren. "Dies
belegt eindrücklich, dass Patente die Forschung nicht behindert,
sondern stimuliert haben."
Die Abstracts der Referate sind auf der Website von Interpharma
(www.interpharma.ch) im Media Corner zu finden.

Kontakt:

Thomas B. Cueni
Generalsekretär Interpharma
Tel.: +41/79/322'58'17

Domenico P. Alexakis
Swiss Biotech Association
Tel.: +41/44/455'56'78

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