Interpharma: Patentgesetz wahrt Forschungsfreiheit
Basel (ots)
Bereits in der Vernehmlassung zur Patentgesetzrevision sind sie heftig umstritten: die Biotech-Patente. Uneinigkeit herrscht darüber, was künftig patentierbar sein soll und wo Grenzen zu ziehen sind. Vertreter von Wissenschaft, Biotechnologie- und Pharmabranche diskutierten am heutigen Medienseminar über die Bedeutung von Patenten und beurteilten aus ihrer Sicht den vom Bundesrat vorgeschlagenen "Kompromiss" beim Stoffschutz. Fazit der Referenten: Patente behindern die Forschungsfreiheit nicht, sie fördern vielmehr Kooperationen zwischen Hochschulen, Biotech- und Pharmabranche und schaffen Anreize für Innovationen in der Forschung.
Investitionen in die Forschung und die Umsetzung dieser Forschung in neue Produkte - so genannte Innovationen - führen zu wirtschaftlichem Erfolg eines Unternehmens und sind damit ein wesentlicher Motor des Schweizer Wirtschaftswachstums. "Um diese Investitionen zu schützen und weitere Anreize für Innovationen zu schaffen, braucht es einen angemessenen Schutz, den Patentschutz", betont Kuno Schwander, Patentanwalt bei DSM und Vorstandsmitglied der Swiss Biotech Association. Es kann aber längst nicht alles patentiert werden: Forschungsresultate müssen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Bei der Patentanmeldung muss der Forscher seine Resultate offen legen, er verschafft damit der Öffentlichkeit technologischen Fortschritt. Im Gegenzug erhält er ein zeitlich begrenztes Exklusivrecht, seine Erfindung kommerziell zu nutzen.
Strengere Voraussetzungen bei der Patentierung als im Ausland
Mit der Revision soll das Schweizer Patentrecht den technologischen und internationalen Entwicklungen angepasst und insbesondere an die EU-Biotech-Richtlinie angeglichen werden. So sollen bereits heute im Gesetz bestehende Ausschlusskriterien der Patentierung erweitert und präzisiert werden. Zudem soll der Schutzumfang für Gensequenzen definiert werden. Der vom Bundesrat vorgeschlagene "Kompromiss" sieht einen tief gehenden, aber in der Reichweite eng gefassten Stoffschutz vor. Damit würden in der Schweiz strengere Patentierungs-Voraussetzungen geschaffen, als sie in Deutschland oder Grossbritannien gelten. "Gerade für die Biotechnologie-Unternehmen ist der Stoffschutz entscheidend", führt Thomas Stauffer, COO von Pevion Biotech, an und sagt weiter: "Auch wenn dieser mit dem beschlossenen Kompromiss stark eingeschränkt wird und somit weniger weit geht als in der EU-Biotechnologie-Richtlinie festgeschrieben, unterstützt die Biotechnologie-Branche den Vorschlag, weil der so zentrale Stoffschutz weiterhin sichergestellt werden muss."
Spekulative Patente werden verhindert
Die beim Stoffschutz eng gefasste Reichweite, dass nämlich der Patentschutz nur für diejenigen Gensequenzen gilt, welche die im Patent konkret beschriebene Funktion erfüllen, begrüsst die Vertreterin der Wissenschaft, Corina Schütt von der Transferstelle der ETH Zürich. Damit werden spekulative Patente verhindert, und es können weder zukünftige Forschungsfelder monopolisiert, noch unangemessene Abhängigkeiten geschaffen werden.
"Die Formel Stoffschutz, aber enge Reichweite bringt keine Ausweitung, sondern eine klare Einschränkung der Patentierung von biotechnologischen Erfindungen und wird auch durch die Pharmaindustrie unterstützt", erläutert Eric Notegen, Leiter Global Patent Function bei Roche. Eine Relativierung des Stoffschutzes hingegen würde viele Patente praktisch wertlos machen und es Trittbrettfahrern ermöglichen, mit minimalem Aufwand von den enormen Investitionen in Forschung und Entwicklung des Patentinhabers zu profitieren. Dies zeigt Notegen am Beispiel MabThera auf, das ursprünglich zur Behandlung des Non-Hodgkin-Lymphoms entwickelt wurde. Später stellte sich aber heraus, dass es auch Patienten mit rheumatoider Arthritis hilft. Ohne Stoffschutz hätte der Patentinhaber, welcher die hohen Erstentwicklungskosten trägt, das Nachsehen.
Patente dürfen weder die Forschung behindern noch die Forschungsfreiheit einschränken
Im Unterschied zur EU-Biotech-Richtlinie schreibt die Schweizer Patentgesetzrevision zudem ein breites Forschungsprivileg vor. "Der vorliegende Entwurf erreicht den Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach einem starken Schutz von Erfindungen und dem Wunsch nach Forschungsfreiheit. Deshalb unterstützt die ETH Zürich die Vorlage", sagt Schütt. Der Patentschutz ermögliche den fairen und geregelten Transfer von Wissen und Technologien, welche in der Hochschulforschung gewonnen und entwickelt wurden; sei dies im Rahmen von Forschungskooperationen oder bei der Gründung von Spin-off- und Start-up-Unternehmen, führt Schütt weiter aus.
Eric Notegen verweist zudem auf die exponentielle Zunahme des Wissens einerseits und andererseits der Anzahl Patente - gerade im medizinischen Bereich - in den vergangenen 15 bis 20 Jahren. "Dies belegt eindrücklich, dass Patente die Forschung nicht behindert, sondern stimuliert haben."
Die Abstracts der Referate sind auf der Website von Interpharma (www.interpharma.ch) im Media Corner zu finden.
Kontakt:
Thomas B. Cueni
Generalsekretär Interpharma
Tel.: +41/79/322'58'17
Domenico P. Alexakis
Swiss Biotech Association
Tel.: +41/44/455'56'78