Medikamentenpreise: Erneutes Kostendämpfungspaket
Basel (ots)
Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen zur Preisbildung von kassenpflichtigen Medikamenten sind ein weiteres Kostendämpfungspaket. Interpharma akzeptiert die neuen Regelungen aber, weil der therapeutische Nutzen im Vergleich zu heute besser berücksichtigt wird.
Die heute vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Preisbildung von kassenpflichtigen Medikamenten enthalten mehrere Massnahmen, die in der Summe als Kostendämpfungspaket wirken. Interpharma bedauert, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz weiterhin namhaft von Wechselkursveränderungen abhängig sein werden, während das Kaufkraftniveau weiterhin nicht berücksichtigt wird. Zudem sind Preisanpassungen auch künftig nur nach unten möglich. Preiserhöhungen im Falle eines sich abschwächenden Schweizer Frankens sind hingegen auch in Zukunft nicht vorgesehen.
Im Weiteren kritisiert Interpharma, dass der therapeutische Quervergleich (TQV) nicht wie bisher mit Arzneimitteln "gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise" durchgeführt werden soll, sondern mit Arzneimitteln zur "Behandlung derselben Krankheit". Damit werden die bisherige Praxis und die bestehende Rechtsprechung untergraben und es drohen neue Rechtsunsicherheit und damit neue Beschwerden und Rechtsfälle. Dies ist umso bedauerlicher, als nach einer langen Zeit der Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Berücksichtigung und Gewichtung der Preiskriterien mit diesen Verordnungsänderungen nun endlich Rechtssicherheit für Patienten wie Pharmaunternehmen geschaffen werden sollte.
Schliesslich muss Interpharma leider feststellen, dass die vom Parlament im Rahmen der zweiten Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) beschlossenen Schutztitel im Bereich des geistigen Eigentums in den Verordnungen nicht berücksichtigt werden. Diese Inkohärenz wird später zu berichtigen sein.
Interpharma begrüsst hingegen die bessere Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens, indem der TQV und der Auslandpreisvergleich (APV) in Zukunft sowohl bei der Neuaufnahme, bei der dreijährlichen Preisüberprüfung und bei Patentablauf gleichwertig im Verhältnis 1:1 gewichtet werden. Damit wird, obwohl die Medikamentenpreise zu einem namhaften Teil von den Wechselkursentwicklungen beeinflusst bleiben, die medizinische Innovation für die Patientinnen und Patienten besser honoriert. Richtig ist schliesslich auch, die regelmässigen Preisüberprüfungen wie bis anhin alle drei Jahre durchzuführen.
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