Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
SRK: Staat soll Verletzlichste schützen
Bern (ots)
Das Schweizerische Rote Kreuz hat mit Besorgnis von den als dringlich vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen im Asylbereich Kenntnis genommen. Es befürchtet, dass der Schutz einer besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppe nicht mehr gewährleistet ist.
Die Sicherung der Menschenwürde gehört zu den Grundsätzen des SRK. Den verletzlichsten Menschen soll spezieller Schutz zukommen. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird erschwert, sollten die Vorschläge des Bundesamtes für Flüchtlinge im Zuge der vom Bundesrat beschlossenen Entlastungsmassnahmen im Asylbereich umgesetzt werden.
Asyl Suchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, sollen mit dem Einsetzen der Rechtskraft dieses Entscheids sofort vom Sozialhilfesystem für Asyl Suchende ausgeschlossen und dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) unterstellt werden. Minimale existenzsichernde soziale und medizinische Massnahmen sollen auf der Basis des in der Bundesverfassung verankerten Rechts auf Nothilfe garantiert werden. In der Anwendung dieses Rechts bestehen sehr wenige Erfahrungen. Gemäss den Vorschlägen des Bundes soll dessen Umsetzung in Bezug auf die neu davon betroffenen Personen den Kantonen überlassen werden.
Das SRK befürchtet, dass im Zuge dieser Kompetenzverlagerung die minimale Existenzsicherung der Betroffenen nicht mehr gegeben ist. Im Zusammenhang mit den Lebensumständen von Sans-Papiers ist die Erfahrung gemacht worden, dass vorhandene formale Grundrechte allein nicht ausreichen, um die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse zu garantieren. Fehlende Informationen sowie Ängste vor den Behörden verhindern, dass Menschen ohne geregelten Aufenthalt ihre Rechte einfordern.
Die Absicht des Bundes, Personen mit einem Nichteintretensentscheid sofort aus dem Sozialhilfesystem für Asyl Suchende auszuschliessen, wird zur Folge haben, dass sich eine bedeutende Anzahl von Personen in einer prekären und illegalisierten Lebenssituation wiederfinden wird. Das SRK erkennt darin einen Paradigmawechsel, durch welchen mehr Menschen aus dem System ausgegrenzt werden. Die Definition und die praktische Umsetzung der Existenzsicherung der betroffenen Bevölkerungsgruppe muss nach Meinung des SRK eine staatliche Aufgabe bleiben.
Das SRK fordert, dass der Schutz dieser verletzlichen Bevölkerungsgruppe gewährleistet und Not, wo immer möglich, gelindert wird.
Kontakt:
André Pfanner-Meyer
stv. Leiter Departement Migration
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