Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Verstoss gegen die Menschlichkeit
Bern (ots)
Das Schweizerische Rote Kreuz bezeichnet die im Ständerat beschlossenen Verschärfungen im Asylgesetz als einen Verstoss gegen die Menschlichkeit. Es appelliert an die Kantone, die Nothilfe für die abgewiesenen Asyl Suchenden menschenwürdig zu gestalten.
Jeder Mensch, der sich in einer Notlage befindet, hat Anrecht auf eine Überlebenshilfe. So ist es in der Bundesverfassung verankert. Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das einem Menschen ein würdevolles Dasein ermöglicht. Die Kürzung dieser Nothilfe als Zwangsmassnahme gegen Asyl Suchende einzusetzen, ist verfassungswidrig und unmenschlich, wie das Bundesgericht in seinem heutigen Urteil festhält. Das SRK sieht darin eine Bestätigung seines obersten Grundsatzes der Menschlichkeit.
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, Leiter der Abteilung Asyl, Departement Migration SRK Tel. 079 701 11 78
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