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Heisse Narrenfeste - Achtung Brandgefahr!

Bern (ots)

Tanzen, lachen und für ein paar Stunden ausgelassen
sein - wer die Fasnacht mit seinen Bällen, Veranstaltungen und Masken
liebt kommt während der "Narrenzeit" voll auf seine Kosten.
Voraussetzung beim Feiern ist aber ein Mindestmass an Vernunft.
Übermut und Leichtsinn münden sonst leicht in eine handfeste
Brandkatastrophe! Dekorationen und Kostüme sind oft leicht brennbar.
Der Umgang mit Raucherwaren, Kerzen und Feuerwerk bergen eine
bedeutende Brandgefahr! Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
ruft Wirte und Fasnächtler auf, zur Brandsicherheit beizutragen.
Jedes Jahr verursachen Fasnächtler Brandschäden und ziehen sich
teilweise schwere Verbrennungen zu. Die Beratungsstelle für
Brandverhütung ermahnt deshalb zur Besonnenheit.
Lokale vorbereiten
Brandverhütung beginnt bereits mit den Vorbereitungen.
Leichtbrennbare Dekorationsmaterialien wie Stroh, ungeschältes
Schilf, Tannenreisig und dergleichen dürfen aus feuerpolizeilichen
Gründen nicht verwendet werden. Ebenso sind Materialien, die im
Brandfall giftige Gase entwickeln oder brennend abtropfen, nicht
zulässig. Papier für Dekorationen wie Girlanden, Luftschlangen,
Lampenverkleidungen und Wandbeläge ist durch ein geeignetes
flammenhemmendes Mittel zu behandeln.
Fluchtwege freihalten
Während der Fasnachtszeit sind die Festsäle meist stark belegt. Es
ist deshalb besonders wichtig, dass Fluchtwege und Ausgänge klar
gekennzeichnet sind und nicht durch Dekorationen verdeckt werden.
Fluchtwege müssen das schnelle Verlassen des Gebäudes jederzeit
gewährleisten. Sie dürfen niemals durch Gegenstände verstellt oder
gar verschlossen werden. Sicherheitsbeleuchtungen sind auf deren
einwandfreie Funktion zu überprüfen.
Verheerende Verletzungen durch "brandheisse" Fasnachtskostüme
Bei Fasnachtskostümen, Masken und Perücken ist neben Phantasie
auch Eigenverantwortung des Fasnächtlers gefragt. Auf leicht
entflammbare Materialien ist zu verzichten - andernfalls kann Ihr
Kostüm bereits durch das Anzünden einer Zigarette, Kerze oder einen
Funken in Brand geraten. Besonders leicht entflammbar sind in der
Regel leichte und luftige Gewebe aus Naturfasern oder synthetischen
Materialien. Tüll- und Nylonstoffe schmelzen beim Abbrennen und
verursachen dabei oft schwerste Hautverbrennungen. Leicht brennbare
Fasnachtskostüme sind mit einem geeigneten flammenhemmenden Mittel zu
imprägnieren. Die Behandlung ist nach dem Waschen zu wiederholen.
Wiegen Sie sich nicht in falscher Sicherheit und erkundigen Sie sich
vor dem Tragen eines Kostüms bezüglich der Brennbarkeit.
Junge Fasnächtler
Auch in der Fasnachtszeit sind Kinder begeistert vom Feuerwerk.
Begeisterung allein ist aber gefährlich. Durch Verbote lässt sich die
Gefahr erfahrungsgemäss nicht bannen. Vielmehr müssen Kinder durch
Eltern und Erzieher über den Umgang mit Feuer und Feuerwerk
aufgeklärt werden. Die Gefahr des Feuers muss verstanden und erlebt
werden.
Brennbarkeit von Stoffen
Die Brennbarkeit von Stoffen kann gemäss nachstehendem Vorgehen
grob abgeschätzt werden:
  • Kleine Probe des Materials (Streifen) an einem brandsicheren Ort aufhängen und während 15 Sekunden am unteren Rand mit einem Streichholz beflammen.
  • Brennt die Probe nach dem Entfernen der Flamme weiter und vollständig ab, handelt es sich um einen leicht brennbaren Stoff.
  • Leicht brennbare Stoffe sind mit flammenhemmenden Mitteln zu imprägnieren. Geeignete Mittel sind bei Farbwarenhändlern oder Drogerien erhältlich.

Kontakt:

BfB
Postfach 8576
3001 Bern
Tel. +41/31/320'22'20
Fax +41/31/320'22'99
mailto:mail@bfb-cipi.ch
Internet: http://www.bfb-cipi.ch
[ 015 ]

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