bfu + BfB: Feuerwerkskörper sind tabu für Kinderhände
Bern (ots)
Mehrere hunderte Unfälle verursachen Feuerwerkskörper jährlich. Kinder sind besonders betroffen. Die bfu und die BfB treten gemeinsam für einen unfallfreien 1. August ein.
Ohne Feuerwerke kein 1. August! Raketen, Schwärmer und Kracher sind beliebt und gehören zum Schweizer Nationalfeiertag, sie sind aber nicht ungefährlich. Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Unfällen, vor allem mit Kindern und Jugendlichen. Die bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung und die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung raten zu einem vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich häufig Opfer von Unfällen mit Feuerwerkskörpern. Sei es, weil sie unbeaufsichtigt mit Feuerwerk hantieren, Feuerwerkskörpern zu nahe kommen oder von brennenden Teilen getroffen werden. Unfälle mit Feuerwerkskörpern führen hauptsächlich zu Verletzungen an den Händen, am Kopf und den Augen. Je nach Gefährdungskategorie geht von Feuerwerkskörpern eine sehr geringe bis erhebliche Verbrennungs- und Explosionsgefahr aus. In der Schweiz kommt es jährlich zu mehreren hundert Unfällen mit Feuerwerkskörpern und das vor allem am 1. August. In den meisten Fällen liegen die Ursachen in einer unsachgemässen Handhabung sowie in mangelnden Sicherheitsvorkehrungen. Die bfu und BfB weisen darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände gehören und Kinder während eines Feuerwerks zu beaufsichtigten sind. Als weitere wichtige Vorsichtsmassnahmen empfehlen die beiden Beratungsstellen, sich über den Gebrauch der einzelnen Produkte sorgfältig zu informieren.
Empfehlungen der bfu und der BfB für einen unfallfreien 1. August:
1. Beim Kauf: Lassen Sie sich vom Verkaufspersonal instruieren und befolgen Sie die Gebrauchsanweisung.
2. Kinder und Jugendliche schützen: Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper tabu. Zeigen Sie Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie sie.
3. Sicherheitsabstände einhalten: Beachten Sie die in der Gebrauchsanweisung angegebenen Sicherheitsabstände. Feuern Sie Feuerwerk nie inmitten einer Menschenansammlung ab.
4. Fester Halt für Raketen: Verwenden Sie für Raketen die an den Verkaufsstellen zu beziehenden Abschussvorrichtungen.
5. Rauchen verboten: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
6. Blindgänger nicht nachzünden: Nähern Sie sich Feuerwerk, das nicht abbrennt, erst nach 10 Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr.
Weitere Informationen zur Unfall- und Brandverhütung sind auf der Website der BfB zu finden www.bfb-cipi.ch.
Kontakt:
Medienstelle BfB
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