BfB rät: Keine Gasflaschen im Keller
Bern (ots)
Der Sommer ist vorbei, und die Grillsaison geht zu Ende. Doch wie und wo verstaut man einen Gasgrill während der Wintermonate? Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt davor, die Geräte im Hausinnern oder in der Garage aufzubewahren. Denn: Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen.
Während des Winters werden Gasgrillgeräte häufig einfach im Keller oder in der Garage abgestellt. Dass dies äusserst riskant ist, wissen die wenigsten. Zumal das Austreten von Gas aus den Behältern sehr gefährlich ist und zu Explosionen führen kann. Deshalb empfiehlt die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren und den Gasbehälter zwingend draussen, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, zu lagern. Gasflaschen ertragen problemlos die in der Schweiz auftretenden Minustemperaturen.
Auf jeder Gasflasche befinden sich Sicherheitshinweise. Vor dem Entfernen sind diese zu beachten. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Defekte Geräte dürfen nur von ausgewiesenen Fachleuten repariert werden.
Sicherheitstipps der BfB im Überblick
- Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller oder in der Garage abstellen - Gasflaschen nur im Freien lagern - Sicherheitshinweise beachten
Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
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