Bundesamt für Landesversorgung
Bundesbürgschaften zur Förderung der Schweizer Hochseeflotte
Bern (ots)
Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2002 die neue Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung von schweizerischen Hochseeschiffen in Kraft gesetzt, nachdem die eidgenössischen Räte kürzlich einen Bürgschaftsrahmenkredit von 600 Millionen Franken zur Finanzierung von Schweizer Hochseeschiffen bewilligt haben. Ziel dieser Schifffahrtsförderungspolitik ist die Erhaltung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge im Interesse einer gesicherten Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisenlagen. Als Binnenland wäre die Schweiz schweren Störungen des Seeverkehrs weit mehr ausgesetzt als Staaten mit direktem Seeanstoss. Eine eigene Handelsflotte erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit unseres Landes, sondern auch seine politische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit in einer Krise.
Während der nächsten zehn Jahre können nach den Vorschriften dieser Verordnung Bundesbürgschaften zur Erleichterung der Finanzierung von Hochseeschiffen gewährt werden. Angesichts einer weltweit massiven Subventionierung der Hochseeschifffahrt bietet der Bund mit diesem Instrument Schweizer Reedern günstige Rahmenbedingungen an, um geeignete Handelsschiffe unter Schweizer Flagge zu registrieren. Ohne diesen Anreiz bestünde die Gefahr, dass Schweizer Reeder fremde Flaggen wählen würden, unter denen sie grössere Vorteile erwarten könnten. Für Neubauten werden Bürgschaften bis zu 85 Prozent der Erwerbskosten bei einer Laufzeit von längstens 15 Jahren gewährt. Bei Zweithandschiffen werden Bürgschaftsumfang und Laufzeit angemessen reduziert.
Seit 1948, als sich der Bund in der Flottenförderung zu engagieren begann, hat er noch nie einen einzigen Franken verloren. Bis 1959 gewährte er zinsgünstige Darlehen, seither nur noch Bürgschaften.
Die Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung von schweizerischen Hochseeschiffen tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.
Den Text der «Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe» finden Sie unter www.bwl.admin.ch (Rubrik Aktuell)
Kontakt:
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3003 Bern
Michael Eichmann
Chef Sektion Recht
Tel. +41/31/322'21'58