Gotthard: Eine zweite Röhre ist unnötig, teuer, verfassungswidrig und sie bedroht die Verlagerungspolitik
Altdorf (ots)
Die Alpen-Initiative lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene zweite Röhre zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels entschieden ab. Es gibt tauglichere Sanierungsvarianten, die 2,8 bis 3,4 Milliarden weniger kosten und den Alpenschutzartikel der Bundesverfassung respektieren. Eine faire Abstimmung ist nur über eine Änderung der Bundesverfassung möglich.
Sämtliche bundeseigenen Studien zeigen, dass eine Sanierung des Gotthardstrassentunnel OHNE zweite Röhre machbar ist. Die Strassenverbindung ins Tessin wird auch mit dem Bahnverlad für Autos und Lastwagen nicht unterbrochen.
Der Bau einer zweiten Röhre kostet zudem inklusive der Langfristkosten 2,8 bis 3,4 Milliarden Franken mehr als eine Sanierung mit Bahnverlad. Das Geld, das am Gotthard für durchschnittlich nur 17'000 Fahrzeuge pro Tag verlocht wird, fehlt für die dringenderen Verkehrsprobleme andernorts. Die Agglomerationsprojekte werden gemäss Art. 2 Infrastrukturgesetz aus einem von der Bundesversammlung jährlich zu bestimmenden Anteil der Mineralölsteuererträge finanziert. Wird mehr Geld aus der Mineralölsteuerkasse für den Gotthard abgezweigt, so bleibt weniger für die Agglomerationsprojekte. Gotthard und Agglomerationsprojekte stehen also in einem direkten Konkurrenzverhältnis zueinander!
Eine Änderung des Strassentransitverkehrsgesetzes (STVG) genügt nicht, um die zweite Röhre zu legalisieren. Das Volk hat das Ausbauverbot 1994 in der Bundesverfassung verankert und 2004 bestätigt. Die vorgeschlagene STVG-Änderung ist ein Trick, um die Verfassung auszuhebeln. "Die Verfassungsmässigkeit einer zweiten Röhre misst sich an der tatsächlich geschaffenen Kapazität und nicht am politischen Willen des Bundesrats, die zwei Röhren dann nur je einspurig zu nutzen", sagt Fabio Pedrina, Präsident der Alpen-Initiative. Zudem lässt sich ein Gesetz jederzeit abändern, vor allem dann, wenn die zweite Röhre faktisch schon gebaut ist. Eine faire Abstimmung ist nur mit einer Vorlage für eine Verfassungsänderung möglich.
Niemand glaubt ernsthaft, ein zweiröhriger Tunnel würde nur auf zwei der vier Spuren befahren. Eine zweite Röhre wird sich darum als Magnet für den internationalen Schwerverkehr auswirken und die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene sabotieren. Der Bundesrat wird auch Mühe haben zu begründen, warum das Dosiersystem in einem zweiröhrigen Tunnel aufrechterhalten werden soll.
Kontakt:
Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 041 870 97 85 oder 079
711 57 13
Fabio Pedrina, Präsident Alpen-Initiative, 079 249 29 42