Bundesamt für Wasser und Geologie
BWG: Erdbebenrisiko in der Schweiz nicht vernachlässigbar
Bern (ots)
Die Schweizer Rückversicherer rechnen bei einem hundertjährlichen Erdbebenereignis mit Schäden in der Höhe von bis zu 7 Milliarden Franken. In einer neuen Publikation zeigt das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG), dass sich erdbebengerechtes Bauen lohnt und ohne wesentliche Mehrkosten möglich ist.
Die Gefahr von Erdbeben in der Schweiz gilt im weltweiten Vergleich als mässig bis mittel und ist demnach nicht vernachlässigbar. Bei einem Beben der Stärke 5.5 bis 6 auf der Richterskala rechnen die Schweizer Rückversicherer mit Schäden von rund 7 Milliarden Franken und bei einer Stärke von 6 bis 6.5 gar mit solchen von rund 40 Milliarden. Bis 1970 gab es in der Schweiz keine Normen für die Erdbebensicherung von Bauwerken. Als Folge davon entsprechen heute nur etwa zehn Prozent der bestehenden Gebäude den seit 1989 gültigen Normen.
Viele Baufachleute sind noch immer der Meinung, die Erdbebensicherung neuer Bauwerke verursache wesentliche Mehrkosten. Dies trifft nicht zu. Bei der in der Schweiz bestehenden Gefahr von Erdbeben kann die Sicherung neuer Gebäude oft ohne oder ohne wesentliche Mehrkosten (im Promillebereich) erreicht werden. Dies bedingt aber bereits im frühesten Entwurfstadium eines Neubaus eine enge Zusammenarbeit zwischen Architekt und Ingenieur. Welche Punkte dabei beachtet werden müssen, zeigt die neue BWG- Publikation "Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten - Grundsätze für Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden". Der Autor, ETH- Professor Hugo Bachmann, beschreibt anhand von 35 Grundsätzen, welche Massnahmen zur Erdbebensicherheit beitragen können. Die Grundsätze gelten in erster Linie für Neubauten, können jedoch auch bei der Überprüfung von bestehenden Gebäuden herangezogen werden.
Der Inhalt der nun vorliegenden Publikation - die Erdbebensicherung neu zu errichtender Bauwerke - steht an der Spitze des Massnahmen-Programms des Bundes zur Erdbebenvorsorge für den Zeitraum 2001 bis 2004. Seit dem letzten Jahr werden auf Bundesebene nur noch Neubauten und Neuanlagen genehmigt oder subventioniert, bei denen die aktuellen Erdbeben-Baunormen berücksichtigt werden. Die zuständigen Ämter führen entsprechende Kontrollen durch.
Die Koordinationsstelle Erdbebenvorsorge Die Koordinationsstelle Erdbebenvorsorge im Bundesamt für Wasser und Geologie in Biel wurde im Januar 2001 geschaffen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Entwicklung einer einheitlichen Politik zur Erdbebenvorsorge und der Koordination von entsprechenden Massnahmen auf Bundesebene. Dazu gehört auch die Erstellung und Nachführung des Inventars der Erdbebensicherheit bestehender Bundesbauten sowie die Ausarbeitung von Richtlinien und Vollzugshilfen für Baufachleute, Bauherren und Behörden. Die Koordinationsstelle berät und unterstützt die Bundesverwaltung, leitet Projekte und pflegt die Zusammenarbeit mit den Bundesämtern, die für die Umsetzung der massgebenden Grundlagen im Baubereich zuständig sind.
Bibliographie: Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten - Grundsätze für Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden. Hugo Bachmann, Richtlinien des BWG, 2002, 81 Seiten, herausgegeben vom Bundesamt für Wasser und Geologie BWG. Zu beziehen unter Art. 804.802d bei BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern. Preis CHF 17.10. Die Publikation ist auch in französisch erhältlich. Die Publikation ist im PDF-Format auf der BWG-Internetsite verfügbar : www.bwg.admin.ch
Auskunft: Dr. Olivier Lateltin, Leiter der Koordinationsstelle des Bundes für Erdbebenvorsorge, BWG olivier.lateltin@bwg.admin.ch Tel. (+41) 32 328 87 59
Biel, 7. Oktober 2002