Tunesien - Rede des Staatschefs Zine El Abidine Ben Ali zum 45. Jahrestag der Ausrufung der Republik
Tunis (ots)
Verstärkung des Demokratieprozesses
Präsident Zine El Abidine Ben Ali hat in einer Rede am 25. Juli 2002 anlässlich der Feierlichkeiten zum 45. Jahrestag der Proklamation der tunesischen Republik (25. Juli 1957) neue Massnahmen angekündigt, die den Demokratieprozess verstärken sollen. Er unterstrich dabei, dass in nächster Zeit alle im Rahmen der Verfassungsreform eingeführten Neuerungen umgesetzt werden". Diese Reform war kürzlich von der tunesischen Abgeordnetenkammer (Parlament) im Anschluss an das erste in diesem Land durchgeführte Referendum vom 26. Mai 2002 verabschiedet worden.
Präsident Ben Ali erklärte seine Absicht, einen Vorschlag für eine Verfassung vorzulegen, die die Erweiterung der Kandidaturen für das Amt des Präsidenten der Republik bei den kommenden Präsidentschaftswahlen ermöglicht.
So wird die Kandidatur nicht auf die Person des Hauptverantwortlichen der Partei beschränkt sein, sondern jede der fünf in der Abgeordnetenkammer vertretenen politischen Parteien, die einzeln nicht die Gültigkeitsbedingung (Unterstützung durch 30 gewählte Volksvertreter) erfüllen können, wird die Möglichkeit haben, ein Mitglied ihres obersten Exekutivgremiums für die Präsidentschaftswahlen 2004 vorzuschlagen.
Der Bewerber muss folgende Bedingungen erfüllen: Er muss seit mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren sein Amt ausüben und die betreffende Partei muss über einen oder mehrere Vertreter in der Abgeordnetenkammer verfügen. Dabei wird die Zugehörigkeit des Abgeordneten zur betreffenden Partei zum Zeitpunkt der Abgabe der Kandidatur in der Abgeordnetenkammer berücksichtigt.
Der Präsident der Republik erklärte, dass die Ausübung der Demokratie ein fortlaufender kollektiver Prozess sei, der überwiegend von den Bürgern ausgeführt werde, und in dem die Parteien eine aktive Rolle spielten, egal ob sie an der Macht oder in der Opposition seien. Daher kündigte er auch die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage an, die den Boden für eine dauerhafte Revision der Wählerlisten bereiten und es den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht in diesen Listen eingeschrieben sind, ermöglichen soll, ihre Namen innerhalb von neun Monaten ab dem Tag der Verkündung dieses Gesetzes in diese Listen einzutragen.
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