11. AHV-Revision: Rappenspalterlösung der ständerätlichen SGK
Bern (ots)
Die ständerätliche Kommission SGK ist dem Nationalrat gefolgt und will im Rahmen der 11. AHV-Revision die Renten der AHV und damit auch der IV nur noch alle drei Jahre an die steigenden Lohn- und Lebenshaltungskosten (anstatt wie bisher alle 2 Jahre) anpassen. Für AGILE, welche als schweizerischer Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen über 45'000 Menschen mit einer Behinderung vertritt, entspricht dieser Entscheid einer unsozialen Rappenspalterlösung: im Vergleich zu den damit verbundenen Einsparungen von 27 Mio Franken für die IV-Kasse stellen ein paar Franken monatlich mehr oder weniger für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt nur gerade mit einer Rente decken müssen, viel Geld dar. Betroffen sind dadurch namentlich viele Behinderte, insbesondere auch deshalb, als die Renten ohnehin nicht existenzsichernd sind und sich immer weiter von den realen Löhnen entfernen. Eine dreijährige Rentenanpassung schmälert die Kaufkraft der RentnerInnen und führt aus Sicht von AGILE zu einer Ausbreitung der Rentenarmut.
Kontakt:
Hannes Schnider
Bereichsleiter Sozialpolitik
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Effingerstrasse 55, 3008 Bern
Tel. +41/317390'39'39
Fax +41/31/390'39'35
E-Mail: hannes.schnider@agile.ch