FORIS AG verhilft Kläger zu Prozesserfolg gegen die Deutsche Bahn.
Bonn (euro adhoc) -
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Finanzen/Prozessfinanzierung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer heute verkündeten Entscheidung dem Kläger, wie schon die erste Instanz, 2,9 Mio. EURO zuzüglich Zinsen gegen die Deutsche Bahn Netz AG zugesprochen. Allein der Zinsanspruch beträgt inzwischen über 1 Mio. EURO. Das OLG hat keine Revision gegen diese Entscheidung zugelassen.
Der Kläger hatte als Unternehmer Auftragsarbeiten bei der Erstellung der ICE Strecke Karlsruhe-Basel ausgeführt. Während der Arbeiten stellten sich Kontaminationen entlang der Bahntrasse heraus. Dadurch wurden umfangreiche Mehrarbeiten und Spezialentsorgungen erforderlich. Diese wurden sämtlich in Kenntnis der Bahn ausgeführt. Als der Kläger diesen Mehraufwand vergütet sehen wollte, stieß er auf Ablehnung. Aufgrund der Zahlungsverweigerung musste ein Unternehmen Insolvenz anmelden. Der Kläger verfolgte die Ansprüche im Einvernehmen mit dem Insolvenzverwalter weiter und schloss im Dezember 2003 nach langen Verhandlungen einen Vergleich mit der Bahn. Dieser lautete auf 2,9 Mio. EURO. Aufgrund drängender Gläubiger und einer drohenden Zwangsversteigerung seines eigenen Hauses bat der Kläger um schriftliche Bestätigung des Vergleichsergebnisses noch am selben Tag. Diese erhielt er auch auf dem Geschäftspapier der Bahn. Er stellte sofort Rechnung und wurde seitens der Bahn gebeten, diese auf die heutige Beklagte umzuschreiben, damit diese noch in 2003 bezahlt werden könne. Der Kläger kam diesem Wunsch nach, erhielt jedoch kein Geld.
Was nun folgt, ist kaum zu glauben. Die Deutsche Bahn erstattete Strafanzeige gegen den Kläger und ihre eigenen Mitarbeiter. Dabei warf sie den Beteiligten kriminelles Handeln zu Lasten der Bahn vor und erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, sie sei durch den abgeschlossenen Vergleich geschädigt worden. Als der Kläger dann vor dem Zivilgericht aus dem Vergleich seine Forderung einklagen wollte, trug die Deutsche Bahn vor, es sei gar kein Vergleich zwischen den Parteien abgeschlossen worden. Es habe sich lediglich um unverbindliche Vorgespräche gehandelt. Sie sei daher nicht zur Zahlung verpflichtet. Widersprüchlicher konnte der Vortrag gar nicht sein. In weiterem unauflösbaren Widerspruch trug die Bahn vor, sie sei entweder durch den Kläger getäuscht worden oder aber alle Beteiligten hätten zum Nachteil der Bahn zusammengewirkt. Auch der Hinweis des OLG, dass sich dieser gegensätzliche Vortrag ausschließe, brachte keine Einsicht. Hier bleibt es abzuwarten, ob sich die Beteiligten der Bahn selbst im Anschluss wegen Prozessbetruges zu verantworten haben werden.
Unmittelbar nach Klageeinreichung sprach die Kanzlei Kapellmann und Partner, Frankfurt, die den Kläger vertrat, die FORIS AG auf eine Prozessfinanzierung an. Die FORIS AG prüfte die Ansprüche des Klägers unter Beiziehung sämtlicher Akten. Vier Juristen entschieden sich ebenso schnell wie einstimmig für die Prozessfinanzierung. Das maximale Prozesskostenrisiko betrug immerhin fast 3oo.ooo EURO. Die FORIS AG zahlte Gerichts- und Anwaltskosten und übernahm zugleich das gesamte Prozesskostenrisiko für den Kläger. Zugleich begleitete sie das Verfahren intensiv. Im Gegenzug ist sie nunmehr am erzielten Erlös beteiligt. "Die Situation ist geradezu klassisch" erläutert Dr. Rollmann, Vorstand der FORIS AG. "Ein starker Gegner verweigert bedenkenlos auch berechtigte Forderungen, im Vertrauen darauf, dass der Kläger nicht die Mittel und den langen Atem aufbringt, seine Ansprüche durchzusetzen. Hier hat die FORIS AG mit der Prozessfinanzierung eine echte Lücke im Rechtsschutzsystem geschlossen."
In erster Instanz wurde umfangreich Zeugenbeweis erhoben. Nach zweijähriger Prozessdauer sprach das Gericht dem Kläger seinen Anspruch aus dem abgeschlossenen Vergleich mit sorgfältiger Begründung zu. Die Bahn legte prompt Berufung ein und ließ sich auch trotz deutlicher Hinweise der OLG Richter in keiner Weise belehren. Stattdessen kündigte sie noch im laufenden Verfahren an, auch dann, wenn das OLG keine Revision zulasse, diese mit einer Nichtzulassungsbeschwerde erstreiten zu wollen.
Die FORIS AG hatte mit zwei Schreiben, nämlich sowohl nach Abschluss der ersten Instanz, als auch vor dem Urteil der zweiten Instanz, den Vorstand der Deutschen Bahn Netz AG persönlich über den Sachstand, die weiteren Prozesskostenrisiken, den sich stetig erhöhenden Zinsanspruch, sowie den widersprüchlichen Vortrag der Bahn gegenüber der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Zivilgericht andererseits, informiert. Die negativen Folgen für die Bahn sind exakt so eingetreten, wie prognostiziert und angekündigt. Durch frühzeitige Einsicht hätte die Bahn rund 1,2 Mio. EURO an Prozesskosten und Zinsen sparen können. Der Kläger, der die Arbeiten vor mehr als 10 Jahren für die Bahn ausgeführt hat und der sein Geld nach Vergleichsabschluss vor mehr als 4 Jahren sicher glaubte, freut sich heute verständlicherweise über den positiven Ausgang.
Rückfragehinweis:
Dr. Gerrit Meincke
FORIS AG
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